Geiselnahme-Prozess um Halle-Attentäter beginnt: Welche Strafe ihn nun erwarten könnte
Magdeburg - Er nahm Geiseln im Gefängnis, nun steht er wieder vor Gericht: Am Donnerstag startet der Prozess um den Halle-Attentäter Stephan B. (32) - unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen.
Der 32-Jährige, der 2020 nach einem Anschlag auf eine Synagoge in Halle zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war, hatte am 12. Dezember 2022 Geiseln in seinem Gefängnis in Burg genommen.
Mit einem selbst gebauten Schussapparat hatte er die Angestellten genötigt, ihm mehrere Türen in die Freiheit zu öffnen. Er drang bis zu einer Autoschleuse vor, wo er schließlich überwältigt werden konnte.
Für diese Taten muss sich Stephan B. nun vor dem Landgericht Magdeburg verantworten. Der Prozess wurde in die Landeshauptstadt verlegt, weil es dort einen Hochsicherheitssaal gibt.
Unter Anordnung der vorsitzenden Richterin, Simone Henze-von Staden, muss der Halle-Attentäter nicht nur mit Hand- und Fußfesseln zum Gericht transportiert werden, auch in dem Saal muss er mit Fußfesseln ausgestattet bleiben. Stephan B. wird als Gefahr für sich selbst und andere eingeschätzt.
Halle-Attentäter Stephan B. vor Gericht in Magdeburg - unter großen Sicherheitsvorkehrungen
Bereits am vergangenen Dienstag war der 32-Jährige vom niedersächsischen Wolfenbüttel nach Raßnitz (Sachsen-Anhalt) verlegt worden, am Donnerstag bringen ihn Spezialkräfte dann nach Magdeburg.
Am ersten Prozesstag solle demnach die Anklage verlesen werden, dann habe Stephan B. Möglichkeit, sich zu äußern. Auch Aufnahmen der Überwachungskameras aus dem Gefängnis in Burg könnten gezeigt werden.
Über die nächsten Prozesstage werden Zeugenaussagen erwartet. Insgesamt stehen acht Verhandlungstage auf dem Plan, danach folgt das Urteil.
Sollte Stephan B. in diesem Fall verurteilt werden, würde ihn erneut eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren erwarten, sagte ein Sprecher des Landgerichts Stendal der Deutschen Presse-Agentur. Einen Unterschied würde das für den Halle-Attentäter kaum machen - seine derzeitige lebenslange Haftstrafe hat eine anschließende Sicherungsverwahrung zur Folge.
Da die besondere Schwere der Schuld im ersten Prozess festgestellt worden war, ist das Ende seiner Haft unbekannt.
Titelfoto: Ronny Hartmann/AFP/POOL/dpa