Wenn der Partner nachts ins Zimmer kommt: Mann soll Frau im Schlaf vergewaltigt haben
Leipzig - Die Vorstellung, während eines bereits stattfindenden Geschlechtsverkehrs aufzuwachen, ist wohl für die meisten Menschen unerträglich - auch in einer Beziehung. Jörg M. (49) soll seine Lebensgefährtin im Schlaf vergewaltigt haben und muss sich seit Donnerstag vor dem Amtsgericht Leipzig verantworten.
Die Anklage wirft dem 49-Jährigen vor, in einer Septembernacht 2021 nach einem gemeinsamen Festival-Besuch in das von seiner Partnerin (45) allein genutzte Schlafzimmer gegangen und in die auf dem Bauch liegende Schlafende eingedrungen zu sein. Als sie aufwachte, habe er von ihr abgelassen.
Der Angeklagte weinte im Gerichtssaal - sein Verteidiger erklärte für ihn: Er habe sich zu ihr gelegt, gekuschelt und durch Reaktionen ihrerseits den Schluss gezogen, dass sie einverstanden sei. Er habe "nicht bewusst wahrgenommen, dass sie schlief", so der Anwalt weiter.
Im Verlauf der Verhandlung sagte der Beschuldigte selbst aus: "Ich habe mich über sie gebeugt, dann hat sie gesagt, ich soll aufhören und dann habe ich aufgehört." Ob es zum Geschlechtsverkehr kam, wisse er nicht mehr.
Am nächsten Tag habe die 45-Jährige ihm geschrieben, dass sie Anzeige erstatte. "Ich konnte es nicht wirklich verstehen", so der Angeklagte. Er habe ihr nicht wehtun oder etwas gegen ihren Willen tun wollen. "Für mich brach einfach alles nur zusammen."
"Aber Sex ist nicht"
Auch die 45-Jährige sagte als Zeugin am ersten Prozesstag aus: Sie habe vorher an jenem Abend noch zu ihm gesagt: "Aber Sex ist nicht." Doch dann sei sie "aufgewacht, als er in mir drin war". Sie habe sich danach "geekelt und geschämt." Am Morgen sei sie zur Polizei gefahren.
Die Partnerschaft sei weitergelaufen, ein gemeinsamer Urlaub gefolgt. Die Frau habe versucht, das Geschehene zu verdrängen. "Unsere Beziehung war noch aufrecht, aber mit einem riesigen Knacks, Vertrauensbruch", schilderte sie. Schließlich habe sie versucht, damit abzuschließen und sich im September 2022 von ihm getrennt.
Vor Gericht gab die 45-Jährige ebenfalls an, dass er ein fürsorglicher Partner gewesen sei. "Ich möchte nicht sein komplettes Leben zerstören." Und weiter: "Er ist ja kein schlechter Mensch."
Die Staatsanwältin richtete sich mit dem Hinweis auf die gesetzlich verankerten Worte "Nein heißt Nein" an den Angeklagten. Nachfragen helfe dabei, "Missverständnissen vorzubeugen".
Das Urteil wird am kommenden Donnerstag erwartet.
Titelfoto: TAG24