Wegen Geheimnisverrats: BGH prüft Urteil gegen Ex-Polizeigewerkschafter
Leipzig/Lübeck - Der Bundesgerichtshof befasst sich am Donnerstag (10.30 Uhr) mit der Verurteilung des ehemaligen Polizeigewerkschafters Thomas Nommensen wegen Geheimnisverrats.
Das Landgericht Lübeck hatte den Mann im Oktober 2022 zu einer Geldstrafe von 330 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er mehrfach Dienst- und Privatgeheimnisse an einen befreundeten Journalisten weitergegeben hatte. In einigen der angeklagten Fälle war er aber auch freigesprochen worden.
Die Staatsanwaltschaft und auch der frühere Polizeigewerkschafter haben Revisionen gegen dieses Urteil eingelegt. Darüber muss der 5. Strafsenat des Bundesgerichts in Leipzig nun entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft wendet sich vor allem gegen die Freisprüche und die Höhe der Strafe. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung des Angeklagten hatte auf eine niedrigere Strafe plädiert.
Wann eine Entscheidung fällt, war zunächst offen.
Titelfoto: Frank Molter/dpa