Waren die Corona-Regeln rechtmäßig? Heute fällt das Urteil

Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet an diesem Dienstag (10 Uhr) seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit von Corona-Regeln in der zweiten Welle im Herbst 2020.

Zwei Gerichte haben bereits unterschiedlich über die Rechtmäßigkeit der Corona-Regeln in der zweiten Welle entschieden, nun fällt das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil.
Zwei Gerichte haben bereits unterschiedlich über die Rechtmäßigkeit der Corona-Regeln in der zweiten Welle entschieden, nun fällt das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil.  © Jan Woitas/dpa

Konkret geht es um Corona-Schutzverordnungen aus dem Saarland und aus Sachsen, mit denen die Schließung unter anderem von Gastronomiebetrieben und Sportanlagen verfügt wurde.

Die Kläger betreiben Restaurants sowie ein Freizeitzentrum mit Hotel, Gastronomie und Fitnesseinrichtung.

Das Gericht hatte in der vergangenen Woche mündlich über die Klagen verhandelt. In der Vorinstanz hatten die Oberverwaltungsgerichte (OVG) unterschiedlich entschieden.

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Im Saarland bekamen die Kläger recht. Die Corona-Schutzverordnung habe nicht auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht. Das Infektionsschutzgesetz in der damaligen Fassung habe nicht genügt.

Das sächsische OVG hatte die Regelungen dagegen als verhältnismäßig eingestuft.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa

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