Leipzig - Eine Tragödie hat sich vor knapp einem Jahr im Leipziger Stadtteil Paunsdorf ereignet: Ein Radler (†81) wurde von einem Auto erfasst und starb an den Folgen. Am Donnerstag fand nun der Prozess am Amtsgericht Leipzig statt. Der Fahrer des Wagens wurde schuldig gesprochen.
Zu den dramatischen Szenen kam es am 6. März vergangenen Jahres. Laut Staatsanwaltschaft soll der Ford-Fahrer gegen 15.35 Uhr von einer Tankstelle nach rechts auf die Permoserstraße abgebogen sein - ohne die Vorfahrt des Radfahrers zu beachten. Demnach am Steuer des Autos: Rentner Hannes S. (72).
So soll der auf dem Radweg von rechts kommende 81-Jährige von dem Auto aufgeladen und schließlich auf die Fahrbahn geworfen worden sein - das Unfallopfer sei am Mittag des 12. März im Uniklinikum Leipzig seinen schweren Verletzungen erlegen. Die Anklage: fahrlässige Tötung.
Hannes S. gestand über seinen Verteidiger, den Unfall verursacht zu haben. Er habe danach noch versucht, das Opfer zu besuchen, doch von der Polizei erfahren, dass der 81-Jährige bereits gestorben sei.
Auf die Nachfrage des Richters, ob er überhaupt nach rechts geschaut habe, erklärte der Angeklagte selbst, er könne sich nicht erinnern, aber: "Ich habe ihn nicht gesehen."
Angeklagter: "Er konnte noch sprechen"
Die Minuten nach dem Unfall schilderte Hannes S. so: "Ich habe ihn sogar noch erlebt und er konnte auch noch sprechen." Die gewechselten Worte könne er zwar nicht mehr wiedergeben, wisse aber noch: "Natürlich hat es ihm wehgetan, natürlich hat er gestöhnt." Schnell seien Helfer da gewesen, um den 81-Jährigen zu versorgen.
Die Staatsanwältin forderte schließlich eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 60 Euro. Der Verteidiger 80 Tagessätze à 50 Euro - der Unfall sei nicht spurlos an seinem Mandanten vorübergegangen, sein Bedauern nachvollziehbar - der kurze Fehler mit gravierenden Folgen sei nicht mehr rückgängig zu machen. Zudem habe sich der 72-Jährige aus dem Landkreis Leipzig auf unbekanntem Terrain befunden.
Das Gericht verurteilte Hannes S. schließlich zu 80 Tagessätzen à 60 Euro. Der ortsfremde Angeklagte sei nicht vorbestraft, habe Reue gezeigt, noch mit dem Opfer gesprochen und versucht, Kontakt aufzunehmen.
In diesem Fall sei das Schlimmstmögliche passiert: Ein Mensch kam ums Leben. Einen Moment der Unachtsamkeit habe jedoch ein Großteil der Menschen wohl schon erlebt. Der Richter sprach von einem "verdammt tragischen Tatbestand".