Urteil im Foht-Prozess: Ex-MDR-Unterhaltungschef erhält Bewährungsstrafe
Leipzig - Der frühere MDR-Unterhaltungschef Udo Foht (72) ist wegen Geldschiebereien im Zusammenhang mit Fernsehproduktionen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Das Landgericht Leipzig sprach den 72-Jährigen am Freitag wegen Betrugs in 13 Fällen sowie Bestechlichkeit schuldig.
Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Drei Monate dieser Strafe gelten zudem als bereits vollstreckt.
Foht hatte im Prozess gestanden, dass er bis zu seiner Entlassung 2011 immer wieder Geldgeber aus dem Showbusiness um Darlehen gebeten hatte. Dabei habe er gewusst, dass er die zumeist fünfstelligen Summen nicht pünktlich würde zurückzahlen können. Er habe das Geld benötigt, um Sendungen im MDR umsetzen zu können.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Vermögensschaden auf rund 314.000 Euro beziffert.
Der öffentlich-rechtliche Sender hatte dem einst mächtigen Fernsehmanager nach Bekanntwerden der Vorwürfe gekündigt. Ein Arbeitsgerichtsprozess endete damals mit einem Vergleich.
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