Terror-Organisationen unterstützt: Islamistischer Verein Ansaar bleibt verboten!
Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht hat das vor mehr als zwei Jahren verhängte Verbot des islamistischen Vereins Ansaar bestätigt.
Die vom Bundesinnenministerium im Jahr 2021 erlassene Verfügung sei "rechtmäßig", wie das Gericht am Montag in Leipzig entschied. Es wies damit eine gegen das Verbot gerichtete Klage des Vereins in letzter Instanz ab.
"Der Verbotsgrund der Strafgesetzwidrigkeit ist gegeben, weil der Kläger terroristische Vereinigungen unterstützt hat", erklärte das Gericht nach einer fünftägigen Verhandlung samt Beweisaufnahme zur Begründung.
Dazu kämen als weitere Verbotsgründe das Handeln gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Letztlich habe Ansaar "sämtliche Verbotsgründe", die im Grundgesetz spezifiziert worden seien, erfüllt.
Das Bundesinnenministerium hatte den Verein und acht Teilorganisationen im Mai 2021 verboten und die Maßnahme mit einer großangelegten bundesweiten Razzia durchgesetzt. Nach damaligen Angaben handelte es sich bei Ansaar um ein Spendensammelnetzwerk für islamistische Zwecke.
Es bestand demnach aus einem Geflecht von Vereinigungen und Personen, die unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe Geld für ausländische Terrororganisationen sammelten.
Daneben betrieb Ansaar laut Behörden aktive salafistische Missionierung und verbreitete islamistische Botschaften.
Titelfoto: Martin Gerten/dpa