Strafe wegen Falschaussage: Urteil gegen Leipziger Ex-Staatsanwältin rechtskräftig
Leipzig - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der früheren Leipziger Oberstaatsanwältin Elke Müssig (55) wegen falscher uneidlicher Aussage bestätigt.
Das Urteil des Landgerichts Leipzig weise keine Rechtsfehler auf, teilte der BGH am Montag mit. Der 5. Strafsenat in Leipzig habe daher die Revision der Juristin gegen ihre Verurteilung zu einer Geldstrafe verworfen.
Die Oberstaatsanwältin leitete in Leipzig die Abteilung zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und kümmerte sich um Drogendelikte.
In einem großen Drogenverfahren am Landgericht Leipzig hatte sie 2015 als Zeugin ausgesagt. Darin ging es um die Vernehmung eines Mannes aus der Drogenszene.
Die Juristin hatte erklärt, mit dieser Vernehmung nichts zu tun gehabt zu haben. Tatsächlich nahm sie nach Überzeugung des Gerichts aber an einer Vorbesprechung teil. Der damals Vorsitzende Richter Rüdiger Harr (55), der einst mit Müssig eng befreundet war, hatte die Oberstaatsanwältin daraufhin angezeigt.
Wagen dieser falschen Aussage hatte das Landgericht sie zu 120 Tagessätzen à 170 Euro verurteilt. Von weiteren Anklagepunkten - Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt - war die Juristin dagegen freigesprochen worden.
Inzwischen arbeitet sie als Amtsrichterin in Borna.
Titelfoto: Ralf Seegers