Skurriler Nachbarschafts-Streit: Falschparker muss fünfstellige Summe löhnen!
Leipzig - Das Oberlandesgericht Dresden und das Landgericht Leipzig mussten sich in den vergangenen Jahren mit einem bizarren Nachbarschaftsstreit auseinandersetzen. Jetzt fiel ein teures Urteil.
In einer Pressemitteilung berichtete das OLG von dem Fall, der die Juristen schon seit 2019 beschäftigte und am gestrigen Mittwoch hoffentlich sein endgültiges Ende fand.
Bei den beiden gegnerischen Klägern handelte es sich um ein Ehepaar und ihren Nachbar. Ihre jeweiligen Häuser sind nur durch eine enge Wohnstraße voneinander getrennt - was die Parksituation sehr verkomplizierte.
So hatte der Nachbar nämlich die Angewohnheit, sein Auto nicht etwa in seiner Einfahrt, sondern direkt auf die Straße davor abzustellen. Dass er dadurch die Einfahrt seiner Nachbarn blockierte, störte ihn wenig.
Bereits 2019 war der inzwischen verstorbene Ehemann der Klägerin gerichtlich gegen den Mann vorgegangen und hatte dadurch eine Vereinbarung erwirkt, nach welcher das Nachbars-Auto "täglich bis zu fünfmal für maximal 10 Minuten" auf der Straße vor seiner Grundstückseinfahrt abstellen durfte. Wurde diese Regel nicht eingehalten, mussten 150 Euro gezahlt werden.
Doch der Nachbar blieb - warum auch immer - hartnäckig und parkte seinen Wagen weiterhin an gewohnter Stelle mitten auf der engen Straße.
Falschparken kostet Leipziger 24.000 Euro
Der Kläger, und nach dessen Tod auch seine Ehefrau, protokollierten von da an jeden einzelnen Park-Verstoß ihres Nachbarn, sodass dieser 2020 wegen 44 Regelbrüchen zur Zahlung von 3300 Euro und 2021 wegen 83 Verstößen zu 11.850 Euro verdonnert wurde. Im März dieses Jahres folgte dann eine weitere Verurteilung in Höhe von 10.500 Euro aufgrund weiterer 67 Verstöße.
Der notorische Falschparker legte zwar Berufung ein, konnte seine Strafe dadurch allerdings nur um 1200 Euro schmälern, weil acht Verstöße als nicht erwiesen angesehen wurden. Insgesamt kostet ihn sein Verhalten also rund 24.000 Euro, wie das Gericht am Mittwoch beschloss.
"Weshalb der betagte Beklagte sein Parkverhalten trotz guten Zuredens durch das Gericht nicht ändert und es vorzieht, in regelmäßigen Abständen zu hohen Vertragsstrafen verurteilt zu werden, weiß niemand", konnte auch das Gericht nur mit dem Kopf schütteln.
Titelfoto: Fredrik von Erichsen/dpa