Silbereisen-Manager sagt im Foht-Prozess aus: Beide liehen ihm Geld, sahen es aber nie wieder
Leipzig - Im Betrugsprozess gegen Ex-MDR-Unterhaltungschef Udo Foht (71) hat einer der einflussreichsten Manager in der Schlagerbranche, Michael Jürgens (55), als Zeuge ausgesagt.
Er sei 2009 von Foht gefragt worden, ob er nach Zahlungsschwierigkeiten einer Produktionsfirma kurzfristig finanziell aushelfen könne, sagte der Manager von Florian Silbereisen (41) am Freitag vor dem Landgericht Leipzig.
Da er die gewünschten 15.000 Euro nur zur Hälfte habe aufbringen können, habe er Silbereisen gefragt, ob dieser sich beteilige. Beide hätten dann jeweils 7500 gezahlt. "Das Geld haben wir aber bis heute nicht zurückbekommen", betonte Jürgens.
Der 55-Jährige gilt seit Jahren als einer der wichtigsten und einflussreichsten Manager in der Schlagerbranche und hat zahlreiche TV-Shows mit Silbereisen produziert.
Foht stach beim ARD-Sender Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) als Unterhaltungschef hervor, der die Schlagerbranche groß ins TV brachte und damit auch dem öffentlich-rechtlichen Sender in Ostdeutschland ein markantes Unterhaltungsprofil verpasste.
Er öffnete aufstrebenden Schlagerstars Türen, ermöglichte TV-Produktionen und förderte Schlagerkarrieren wie die von Silbereisen.
Udo Foht wusste, dass er geliehenes Geld nicht zurückzahlen kann
Die Staatsanwaltschaft hat den 71-jährigen Foht wegen Betrugs, Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung angeklagt. Der Ex-Fernsehmanager hat im Prozess bereits zugegeben, dass er in seinen letzten Jahren als Unterhaltungschef des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders immer wieder verschiedene Musikmanager und TV-Produzenten um Darlehen gebeten hatte.
Das Geld habe er benötigt, um Sendungen im MDR umsetzen zu können. Er habe gewusst, dass er die zumeist fünfstelligen Summen nicht pünktlich würde zurückzahlen können.
Der Skandal war 2011 ans Licht gekommen. Der MDR hatte Foht damals gekündigt; ein Arbeitsgerichtsprozess endete mit einem Vergleich. Der Strafprozess hätte schon vor Jahren beginnen sollen, war aber wegen Krankheit abgesagt worden.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für Foht die Unschuldsvermutung.
Die Strafkammer hatte in dem Prozess eine Verständigung vorgeschlagen. Bei einem glaubhaften Geständnis wurde Foht eine Haftstrafe von höchstens einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, in Aussicht gestellt.
Der Prozess wird am 25. November mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt.
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