Rechtsextremes Magazin und pro-palästinensischer Verein bald Geschichte?

Von Birgit Zimmermann

Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht wird in diesem Jahr über mehrere vom Bundesinnenministerium erlassene Verbote entscheiden. Dazu gehört das Verbot des rechtsextremen Magazins "Compact" und des propalästinensischen Vereins Samidoun, wie das Gericht in Leipzig mitteilte.

Jürgen Elsässer (68), Herausgeber des Magazins "Compact", muss um ein Verbot zittern.
Jürgen Elsässer (68), Herausgeber des Magazins "Compact", muss um ein Verbot zittern.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Gegen die Verbotsverfügungen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (54, SPD) waren jeweils Klagen erhoben worden.

Über das "Compact"-Verbot wird das Gericht im Juni verhandeln. Es sind drei Verhandlungstage vom 10. bis 12. Juni geplant. Voriges Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot des Magazins in einem Eilverfahren vorläufig ausgesetzt. Nun steht die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren an.

Die Verhandlung über das Samidoun-Verbot ist ebenfalls 2025 geplant, konkrete Termine sind jedoch noch nicht bekannt gegeben worden.

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Die Vereinigung war im November 2023 nach dem terroristischen Angriff der Hamas in Israel verboten worden, zudem hatte Faeser ein Betätigungsverbot für die Hamas ausgesprochen.

"Samidoun - Palestinian Solidarity Network" befürworte Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Ansichten und unterstütze Vereinigungen, die Anschläge androhen, hieß es damals seitens des Bundesinnenministeriums.

Berliner Polizeibeamte im November 2023 im Rahmen von Durchsuchungen, unter anderem im Zusammenhang mit dem Verbot des internationalen Netzwerks Samidoun.
Berliner Polizeibeamte im November 2023 im Rahmen von Durchsuchungen, unter anderem im Zusammenhang mit dem Verbot des internationalen Netzwerks Samidoun.  © Paul Zinken/dpa

Verhandlung zum Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) noch nicht terminiert

Noch unklar ist dagegen, wann das Gericht über die Klagen gegen das Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) verhandeln wird. Dieses Verfahren sei noch nicht terminiert, sagte eine Gerichtssprecherin.

Faeser hatte das IZH in ihrer Verbotsverfügung als "bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa" bezeichnet, das verfassungsfeindliche Ziele verfolge, indem es die Ideologie der Islamischen Revolution in Deutschland verbreite.

Titelfoto: Bildmontage: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa ; Paul Zinken/dpa

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