Prozess um tödliche Weihnachtsfeier: Party-Gag kostete zwei Menschen das Leben
Leipzig - Vor fast genau vier Jahren endete im Leipziger Umland eine private Weihnachtsfeier für zwei Männer (20, 39) tödlich. Sie waren in einem Pool ertrunken, nachdem der Veranstalter wegen des Showeffekts Trockeneis ins Wasser gekippt hatte. Seit dem gestrigen Dienstag beschäftigt sich das Landgericht mit dem tragischen Fall.
Als das Handyvideo, das ein Gast am 21. Dezember 2019 nachts aufnahm, im Gerichtssaal gezeigt wird, ist es totenstill. Es ist zu sehen, wie Party-Veranstalter Eric S. (45) und dessen Kumpel Thomas H. (47) in ausgelassener Stimmung aus einer Styroporkiste 30 Kilo Trockeneis ins warme Badewasser kippen.
Im Nu ist der gesamte Pool in dichten Eisnebel gehüllt. "Hu, hu, wo seid Ihr denn?", rufen die Außenstehenden lachend den Männern zu, die eben noch im Wasser waren. Niemand ahnt in diesem Moment, dass die im Kohlendioxid-Nebel Verhüllten längst bewusstlos und dem Tode geweiht sind.
Minuten später kippt die Stimmung. "Ich sah einen leblosen Körper im Wasser und wusste, hier stimmt was nicht", erzählte Partygast Thomas O. (45) im Zeugenstand. Sofort zog er den bewusstlosen Mann raus und leitete die Reanimation ein. Das rettete Kai S. (50) das Leben.
Für die beiden anderen im Pool - Pascale G. (20), Nachwuchstorwart bei Lok Leipzig, und Stefan A. (50) - kam jede Hilfe zu spät. Bewusstlos waren sie ertrunken.
Angeklagte drücken über Anwälte Bedauern aus
"Ich hatte mir ein frisches Bier geholt, bin zurück in den Pool gesprungen und war sofort weg", erinnerte sich Kai S. an den Augenblick, der ihm fast das Leben gekostet hätte. Tagelang lag er danach im Krankenhaus.
Hätten Eric S. und Thomas H. um die tödliche Gefahr wissen müssen, die von Trockeneis ausgeht?
Die Frage hatte im Oktober 2022 das Amtsgericht Grimma bereits mit "Nein" beantwortet und die Angeklagten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft akzeptiert das nicht. Sie sieht in dem Verhalten beider einen Sorgfaltspflichtverstoß und will im Berufungsverfahren einen Schuldspruch erzwingen.
Über ihre Verteidiger ließen Eric S. und Thomas H. am Dienstag ihr tiefes Bedauern ausdrücken. Beiden sei die Gefährlichkeit von Trockeneis an freier Luft nicht bewusst gewesen.
Das Gericht will am 18. Dezember eine Entscheidung treffen.
Titelfoto: Frank Schmidt