Stückelmörder kämpft schweigend um eine Chance auf Begnadigung
Leipzig - War es doch „nur“ Totschlag und kein Mord? Der gewaltsame Tod der Leipzigerin Anja B. (40) beschäftigt seit Donnerstag erneut das Landgericht (TAG24 berichtete). Die Mutter einer damals zweijährigen Tochter war 2016 das zweite Opfer des Stückelmörders Dovchin D. (39).
Der nur 1,65 Meter große Mongole hatte die psychisch kranke Frau im November 2016 vor einer Lindenauer Bar abgeschleppt. Als sie sich ihm sexuell verweigerte, erwürgte er Anja B. Rund zehn Minuten dauerte der Todeskampf der an den Händen gefesselten Frau.
Nach der Tat schaute Dovchin D. laut erstinstanzlicher Feststellung erst einmal einen Pornofilm. Am nächsten Morgen ging der Mechaniker seelenruhig zur Arbeit und später zum Angeln. Die Leiche setzte er auf einen Stuhl und beließ sie wochenlang in seiner Ein-Raum-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an der Demmeringstraße.
Erst am 1. Januar 2017 zersägte D. den Körper der Toten mit einem Fuchsschwanz. Den Torso versteckte er hernach in einem Abrisshaus in der Nähe seiner Wohnung. Kopf und Gliedmaßen vergrub er in seinem Keller. Kleinere Teile spülte er den Ermittlungen zufolge im Klo herunter.
Während die Richter des ersten Prozesses die Zurückweisung und D.s Frauenhass als Motiv sahen, ihn im März 2018 wegen Mordes verurteilten, hatte der Angeklagte in seinem Geständnis behauptet, dass Anja B. ihres Lebens überdrüssig gewesen sei und habe sterben wollen.
Weil der Bundesgerichtshof (BGH) in diesem Fall keinen klaren Mord erkennen konnte, muss das Verbrechen nun von anderen Richtern erneut verhandelt werden. Groteskerweise geschieht dies nunmehr vor der großen Wirtschaftsstrafkammer, die mit Mord und Totschlag sonst nichts zu tun hat. Der Gerichtsverteilungsplan des Leipziger Landgerichts sieht dies aber so vor.
Dovchin D. wollte sich zum Prozessauftakt am Donnerstag nicht zum Geschehen in der Tatnacht äußern. Auch vom Gerichtspsychiater will er sich weiterhin nicht untersuchen lassen. Nur zu seiner persönlichen Situation machte er einige Angaben. Demnach sitzt er im Strafvollzug Waldheim. Seine 2009 geschlossene Ehe mit einer Deutschen sei mittlerweile geschieden. Zur 2014 geborenen gemeinsamen Tochter bestehe kein direkter Kontakt mehr. Seine Ex informiere ihn lediglich postalisch über die Entwicklung des Kindes, erzählte D.
Was will der Stückelmörder im Revisionsprozess erreichen? Sein Verteidiger Stefan Wirth möchte die Tötung der Anja B. als Totschlag gewertet wissen. Das heißt als eine Tötung ohne besonderen Beweggrund. Gleichfalls wehrt sich D. gegen die ursprüngliche Verurteilung wegen Störung der Totenruhe, die ebenfalls vom BGH aufgehoben wurde.
Was für Nicht-Juristen makaber anmuten mag: In der bisherigen Rechtsprechung gilt die Totenruhe beim Zerteilen eines Verbrechensopfer nur dann als gestört, wenn der Täter das Opfer über den Tod hinaus demütigen und erniedrigen will, oder das Zerteilen der Leiche aus sexuellen beziehungsweise kannibalistischen Gründen geschieht. Das Zerstückeln eines Opfers aus pragmatischen Gründen - etwa um es besser transportieren oder verstecken zu können - wird vom BGH hingegen nicht als Störung der Totenruhe gewertet.
Vor lebenslanger Haft wird der neue Prozess Dovchin D. allerdings nicht bewahren. Denn das Mord-Urteil im Fall Maria D. (43) ist bereits rechtskräftig. Die Portugiesin wurde im April 2016 von dem Frauenhasser ebenfalls erwürgt und zerstückelt. Auch diese Frau hatte er betrunken von einer Lindenauer Kaschemme abgeschleppt. Als Maria nach zunächst einvernehmlichen Sex Geld haben wollte, umschlangen die Hände des Mongolen ihren Hals.
Einzig eine Begnadigungsmöglichkeit nach 15 Jahren Haft kann der Stückelmörder noch erreichen. Die wurde ihm im ersten Urteil verwehrt, da das Gericht eine besondere Schwere der Schuld feststellte.