Prozess um irres Mordkomplott: Torgauer (51) sollte sterben - dann blockierte die Pistole
Torgau - Ist ein Menschenleben nur 25.000 Euro wert? Weil sie bei einem Bekannten eine solche Summe vermuteten, sollen zwei Männer in Torgau ein Mordkomplott geschmiedet haben. Das Opfer überlebte offenbar nur, weil die Pistole der Täter blockiert hat. Am gestrigen Montag begann der Prozess.
Es ist im wahrsten Wortsinn eine Räuberpistole, die das Leipziger Landgericht zu verhandeln hat. Alles begann mit mutmaßlicher Prahlerei: Das spätere Opfer Kai B. (51) soll im Kollegenkreis behauptet haben, "Schwarzgeld" in Höhe von 30.000 Euro zu bunkern.
Einer der Zuhörer: Toni E. (31). Der gelernte Maurer, der die Baufirma inzwischen verlassen und kurzzeitig als DPD-Kurierfahrer gearbeitet hatte, erzählte diese Geschichte im Mai seinem Kumpel Matthias S. (43).
Die beiden Männer, die chronisch pleite waren, schmiedeten einen teuflischen Plan, um an das Geld heranzukommen. Laut Anklage klingelte S. am 31. Mai in DPD-Kleidung bei Kai B. an der Tür und behauptete, ein Paket für dessen Nachbarn abgeben zu wollen.
Als der arglose Mann die Tür öffnete, schaute er plötzlich in den Lauf einer Pistole. Den Ermittlungen zufolge forderte der falsche Paketbote 25.000 Euro, während Toni E. auf der Straße "Schmiere" stand.
Anklage: Matthias S. setzte Opfer Pistole an Kopf und drückte ab
Der um sein Leben fürchtende Kai B. bot 25 Euro, die er noch in seinem Portemonnaie hatte, und beteuerte, kein weiteres Geld daheim zu haben. Laut Anklage setzte Matthias S. dem Opfer daraufhin die Pistole an den Kopf und drückte ab.
Doch die zur scharfen Waffe umgebaute Gaspistole blockierte. Auch ein zweiter Schussversuch scheiterte. Erst beim anschließenden Gerangel löste sich ein Schuss - das Projektil durchschlug den Oberschenkel von Kai B. Verletzt schleppte er sich in die Küche, schloss sich ein und simulierte hörbar ein Telefonat mit der Polizei. Die Angreifer flüchteten daraufhin.
Die Anklage wertet den Überfall als Mordversuch. Matthias S. habe das Opfer ausschalten wollen, um dann in Ruhe in dessen Wohnung nach dem Geld suchen zu können, so Staatsanwältin Vanessa Fink.
In einer ersten Stellungnahme wies die Verteidigung jede Tötungsabsicht zurück. Matthias S. habe den Schuss "zu Drohzwecken" neben den Kopf setzen wollen, erklärte Rechtsanwalt Christian Schößling. Am 15. April will S. selbst aussagen.
Titelfoto: Ralf Seegers