Postbetrug: Verfahren gegen TV-Gerichtsvollzieher gegen Auflage eingestellt
Leipzig - Der Prozess gegen den ehemaligen TV-Gerichtsvollzieher Uwe N. (63) hat ein jähes Ende gefunden. Am Montag wurde das Verfahren vorläufig eingestellt.
Wie das Amtsgericht Leipzig auf TAG24-Anfrage bestätigte, muss der ehemalige Ober-Gerichtsvollzieher einen Geldbetrag in Höhe von jeweils 1000 Euro zugunsten von zwei gemeinnützigen Einrichtungen zahlen - unter dieser Auflage wird das Verfahren wegen Betrugs gegen ihn vorläufig eingestellt.
"Eine solche Einstellung kann das Gericht grundsätzlich dann beschließen, wenn alle Beteiligten zustimmen, dass es sich bei der vorgeworfenen Straftat um ein Vergehen handelt und weder die Schwere der Schuld noch ein öffentliches Interesse an einer Bestrafung einer Einstellung entgegensteht", so Justizsprecher Alexander Länge.
Seit über acht Jahren hatte die Justiz gegen Uwe N. ermittelt. Der von "Spiegel TV" oder der "Gerichtsvollzieher"-Serie auf SAT.1 bekannte Beamte soll sich mit gefälschten Postzustellungsurkunden selbst bereichert haben.
Laut Anklage stand im Raum, dass N. in 91 Fällen Auslagen für Postzustellungsurkunden geltend gemacht haben soll, die nie bei dem jeweiligen Empfänger ankamen.
Unter dem Strich entstand der Staatskasse so ein Schaden von 307,50 Euro. Wie es nun zu den Unregelmäßigkeiten im Postversand aus dem Büro von Uwe N. kam, bleibt vorerst ungeklärt.
Titelfoto: Christian Grube