Polizeivereins-Boxer an Himmelfahrt erstochen: Gericht entscheidet auf Notwehr
Leipzig - Überraschung im Prozess um den gewaltsamen Tod des Wurzener Nachwuchs-Boxers Cedric W. (†17). Das Landgericht Leipzig hat den Himmelfahrts-Messerstecher vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen und auf Notwehr erkannt.
Auf freiem Fuß war er wegen der Verfahrenslänge schon seit Monaten, jetzt ist Sandy-Heiko H. (22) auch die Bürde los, für den Tod eines Menschen die strafrechtliche Verantwortung zu tragen.
Die 16. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Hans Weiß glaubte die Notwehr-Version seiner Verteidigung und sprach den Arbeitslosen vom Vorwurf des Totschlags frei.
Weil er an jenem Abend allerdings auch eine Schreckschusspistole abfeuerte, wurde H. dennoch verurteilt - wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Allerdings verrechnete das Gericht die Geldstrafe von 1680 Euro mit der U-Haft.
Und so lief die Blutnacht zu Himmelfahrt 2020 nach gerichtlicher Feststellung ab: Der Angeklagte habe mit seiner Familie im Vorgarten gefeiert, als der alkoholisierte Cedric erschien und sich über die laute Musik beschwerte.
Angeklagter leidet an Angststörungen
Mit der Schreckschusspistole wurde der Boxer des Wurzener Polizeisportvereins zunächst von H. verjagt. Kurz darauf kam er mit zwei Freunden zurück.
Was dann geschah, wertete das Gericht als Angriff Cedrics auf die Feiernden.
Der an Angststörungen leidende Angeklagte hätte deshalb in Notwehr ein Messer genommen und Cedric erst in die Brust, dann von hinten in die Schulter gestochen, so der im Urteil angenommene Geschehensablauf.
Noch während der Not-OP starb der junge Boxer. Die Klinge hatte sein Herz getroffen.
Die Staatsanwaltschaft, die auf Totschlag im minderschweren Fall plädierte, prüft die Revision.
Titelfoto: Montage: Ralf Seegers; privat