Serienzündler Robert aus Sachsen: Immer wenn er draußen ist, brennt's
Oschatz/Leipzig - Immer dann, wenn Robert L. (39) mal wieder aus dem Knast raus ist, herrscht bei der Oschatzer Feuerwehr Alarmstimmung. Vor allem die Zeugen Jehovas hat sich der Feuerteufel als Opfer erwählt. Jetzt steht der Arbeitslose erneut vor dem Kadi - und droht seine Freiheit für immer zu verlieren.
Insgesamt acht Brandanschläge gab es in den vergangenen zehn Jahren auf das "Königreichssaal" genannte Gemeindezentrum der Zeugen Jehovas in Oschatz. Für zwei dieser Anschläge wurde Robert L. bereits 2013 rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt.
Kaum dass er in Freiheit war, musste die Feuerwehr der nordsächsischen Stadt wieder häufiger ausrücken. Zwei Bauwagen, ein Carport samt Auto, ein Bienenwagen, ein Wohnwagen - wie von Geisterhand gingen die Dinge nachts in Flammen auf. "Die Taten passieren immer, wenn Herr L. wieder draußen ist", sagte am Montag ein nordsächsischer Kripo-Beamter im Zeugenstand.
Und auch der "Königreichssaal" kam nicht ungeschoren davon. Im Januar 2018 verbrannte dessen Holztür. Die Flammen gelangten glücklicherweise nicht ins Innere.
Ein Jahr später hatten die Zeugen Jehovas nicht so viel Glück. Mit Brandbeschleuniger war eine Jalousie angesteckt worden. Das Feuer breitete sich auch im Innenraum aus und erfasste Inventar. Schaden: 35. 000 Euro!
Angeklagter schweigt zu Vorwürfen
Für all diese Brandstiftungen macht die Staatsanwaltschaft Robert L. verantwortlich.
Die Begehungsweise spreche für ihn, zudem sei er am "Königreichssaal" von der Videoüberwachung erfasst worden, so der Ermittler.
Der Angeklagte selbst wollte sich zum Prozessauftakt nicht äußern. Bei der Begutachtung durch den Gerichtspsychiater im Dezember hatte er noch sämtliche Tatvorwürfe bestritten.
Auf die Expertise von Dr. Matthias Lammel wird es im Prozess maßgeblich ankommen. Denn sollte der mutmaßliche Pyromane aufgrund einer psychischen Störung zündeln, müsste er in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden.
Andernfalls droht dem mehrfach vorbestraften Gesetzesbrecher bei erneuerter Verurteilung Sicherungsverwahrung.