Nachbarn abgeblitzt! Flüchtlinge dürfen in Leipziger Bürogebäude einziehen
Leipzig - Per Gerichtsbeschluss sind Nachbarn mit einer Klage gescheitert, die die Umnutzung eines Leipziger Bürogebäudes in eine Flüchtlingsunterkunft verhindern sollte.

Das Verwaltungsgericht Leipzig lehnte nach eigenen Angaben den vorläufigen Rechtsschutz mit Beschluss vom 3. April (4 L 681/24) ab.
Die Kläger hatten zuvor mehrere Bedenken geäußert. Die wohnähnliche Nutzungsform in der Eutritzscher Hohmannstraße 7c widerspräche dem Gewerbegebiet, in der das Gebäude steht.
Laut Verwaltungsgericht ist eine derartige Nutzung aber "ausnahmsweise zulässig".
Dass sich auf dem Nachbargrundstück mit den Heimerer-Schulen eine Fachoberschule und das Fach- und Berufsfachschulzentrum mit insgesamt mehr als 1000 Schülern befinden, von denen viele einen Migrationshintergrund besäßen, wurde als Grund einer Umnutzungs-Ablehnung ebenfalls kein Gewicht zugemessen.
Verwaltungsgericht Leipzig: Anschlagsgefahr heißt nicht automatisch Gefahr für die Nachbarschaft

Zudem sei eine Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 215 Geflüchtete mit einem erheblichen Sicherheitsrisiko verbunden. Als Beispiele wurden mögliche Anschläge und Anfeindungen im Umfeld hervorgebracht.
Laut Verwaltungsgericht gehe mit der Anschlagsgefahr aber nicht automatisch auch eine Gefährdung der Nachbarschaft einher, hieß es.
Die Kläger hatten einige Vorfälle als Beispiele vorangebracht, die allerdings "nicht für die Annahme einer besonderen Gefährdung" herangezogen werden könnten. "Denn die Vorfälle bezögen sich auf andere Objekte in Leipzig und ganz Sachsen", so das Gericht.
Außerdem habe die Stadt Leipzig ein "Sicherheitskonzept zum Schutz der Unterzubringenden entwickelt, das auch für das genehmigte Vorhaben besondere Sicherungsmaßnahmen vorsehe".

Unabhängig davon habe die Stadt die Notwendigkeit der Umnutzung in eine Flüchtlingsunterkunft "hinreichend geprüft und nachvollziehbar dargelegt, dass eine Erschöpfung der Kapazitätsgrenzen in den vorhandenen gemeindlichen Einrichtungen drohe". 2024 hatte die Messestadt 15,1 Prozent aller dem Freistaat zugewiesenen Geflüchteten aufgenommen.
Innerhalb von zwei Wochen kann Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht erhoben werden.
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