Nach sechs Monaten Verhandlung: Schwerhörige Schöffin bringt Mord-Prozess zum Platzen

Leipzig - Seit sechs Monaten verhandelt das Leipziger Landgericht gegen eine laut Anklage brutale Drogen-Bande wegen versuchten Mordes. Jetzt platzte der XXL-Prozess – weil eine Schöffin der Verhandlung nicht mehr folgen kann. Wie die Strafkammer erst jetzt erfuhr, ist die Laienrichterin halb taub.

Zum Prozessauftakt am 21. April ahnte noch niemand etwas von der Schwerhörigkeit der Schöffin (ganz links im Foto).
Zum Prozessauftakt am 21. April ahnte noch niemand etwas von der Schwerhörigkeit der Schöffin (ganz links im Foto).  © Ralf Seegers

Seit April saß Hannelore M. neben den Berufsrichtern der 3. Strafkammer und verfolgte meist wortlos den Prozess gegen zwei Tunesier (26, 27), einen Libyer (21) und einen Iraker (36), die im April vergangenen Jahres in Mafia-Manier eine konkurrierende Drogen-Gang überfallen haben sollen.

Einem der Konkurrenten schossen sie laut Anklage in den Bauch, einen anderen sollen sie mit einer Machete übel zugerichtet haben.

Geduldig hörten die Richter einen Zeugen nach dem anderen, Gutachter und Polizisten. Ob auch die Laienrichterin alles mitbekam, steht nun aber infrage.

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Fast ein halbes Jahr nach Prozessbeginn reichte die Frau plötzlich ein ärztliches Attest ein, wonach sie an einer hochgradigen Schwerhörigkeit leidet und dem Prozess nicht mehr folgen kann.

Weil ein rechtsstaatliches Verfahren so nicht mehr möglich ist, setzte das Gericht das Verfahren aus, wie Gerichts-Sprecher Hans Jagenlauf auf Anfrage bestätigte.

Der Prozess muss später von Anfang an neu beginnen, müssen alle Zeugen und Gutachter noch einmal gehört werden.

Müssen die mutmaßlichen Gewalttäter jetzt freigelassen werden?

Könnten wegen der Prozess-Panne auf freien Fuß kommen: der mutmaßliche Pistolen-Schütze Saif F. (26, l.) und der mutmaßliche Macheten-Mann Ashraf G. (27, r.).
Könnten wegen der Prozess-Panne auf freien Fuß kommen: der mutmaßliche Pistolen-Schütze Saif F. (26, l.) und der mutmaßliche Macheten-Mann Ashraf G. (27, r.).  © Bildmontage/Ralf Seegers

Bis Montag muss das Gericht zudem entscheiden, ob die zwei noch in U-Haft verbliebenen Hauptangeklagten – der Macheten-Mann und der Pistolen-Schütze – wegen überlanger Verfahrensdauer entlassen werden müssen.

Die Prozess-Pleite wirft auch ein Schlaglicht auf die Folgen des strengen Corona-Regimes an Sachsens Gerichten. Damit weniger Personen in den Gerichtssälen sitzen, werden langwierige Verfahren nicht mehr wie sonst üblich mit Ersatzschöffen verhandelt.

Ein solcher Ersatzschöffe hätte Hannelore M. ersetzen und den Mord-Prozess retten können.

Titelfoto: Bildmontage/Ralf Seegers

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