Mord in mehr als 10.000 Fällen: Gericht bestätigt Verurteilung von KZ-Sekretärin (99)
Leipzig - Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt.
Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe.
Dabei ging es um die Frage, ob die Schreibtischarbeit einer Sekretärin in einem Konzentrationslager Beihilfe zum Massenmord gewesen sein kann.
Das Landgericht Itzehoe hatte die inzwischen 99-jährige Irmgard F. wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen sowie zum versuchten Mord in 5 Fällen zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.
Als junge Frau hatte sie als Schreibkraft in der Kommandantur des KZ Stutthof bei Danzig gearbeitet.
Die Verteidigung der Seniorin hatte Revision gegen die Verurteilung eingelegt.
Erstmeldung: 20. August, 5.41 Uhr. Aktualisiert: 10.17 Uhr.
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