Baby zigfach vergewaltigt: Mehr als 20 Jahre Knast für Sachsens Horror-Paar
Leipzig - Harte Strafen für eine widerwärtige Verbrechensserie: Sachsens schlimmste Eltern, die ihr Kind über drei Jahre lang für Pornovideos zigfach vergewaltigt haben (TAG24 berichtete), sind am Mittwoch zu insgesamt mehr als 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Da gefroren ihnen die Gesichter: Andreas S. (39) muss für neuneinhalb Jahre hinter Gitter, Kindsmutter Heike H. (45) sogar für zehn Jahre und neun Monate.
In 25 Berufsjahren habe er noch nicht mit einem so widerwärtigen Fall zu tun gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Harr in seiner Urteilsbegründung. Und stellte klar: „Etwas so besonders Abstoßendes macht drastische Strafen notwendig.“
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Paar das 2013 geborene Mädchen über drei Jahre lang dutzendfach schwerst sexuell missbrauchte. Noch vor dem ersten Geburtstag des Kindes begann dessen Martyrium. Der Bauarbeiter sei sowohl vaginal als auch anal in das Kind eingedrungen, stellte das Gericht fest. Zumeist daheim, aber auch auf einer Baustelle.
Besonders perfide: Um das Strampeln zu unterbinden, fesselten die Horror-Eltern die gespreizten Beine der Kleinen an Möbelstücke. Während Andreas S. das Mädchen vergewaltigte, filmte die Mutter das Leiden ihres eigenen Kindes. Auch sie selbst missbrauchte ihre Tochter nach gerichtlicher Feststellung - mit einem Dildo.
In einem Chat wurden sogar Aufzeichnungen gefunden, wonach Heike H. ihrem Partner Vorschläge unterbreitete, wie man das Kind am besten sexuell missbrauchen könnte.
Besonders bedrückend: „Es trat ein tragischer Lerneffekt ein, so dass das Kind dann selbst mit dem Dildo an sich spielte“, so Richter Harr. Ein Gutachter hatte bei der heute Fünfjährigen nach dem Martyrium eine schwere Traumatisierung festgestellt.
Das Mädchen lebt heute in einem Kinderheim. Auch drei weitere Kinder der angeklagten Mutter werden wegen deren Erziehungsuntauglichkeit seit Jahren vom Staat großgezogen.
Die Drecksfilme tauschten die Horror-Eltern später im Internet mit anderen Kinderschändern. Kurz vor den Plädoyers hatte Andreas S. in einer Last-Minute-Erklärung seines Anwalts die Anklagevorwürfe noch schnell eingeräumt, was das Gericht im Urteil als „Pauschales, schlankes Geständnis“ wertete. Heike H. hatte zuvor schon gestanden.
Am Ende retteten diese emotions- und reuelos vorgetragenen Einlassungen die nicht vorbestraften Angeklagten trotzdem nicht vor harten Strafen. Mit seinem Urteilsspruch ging das Gericht sogar weit über die Strafforderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die für ihn siebeneinhalb und für sie neuneinhalb Jahre Freiheitsentzug gefordert hatte.
Knallhart sagte der Vorsitzende Richter Harr zu den geschockt dreinblickenden Angeklagten: „Ohne Geständnis wäre es noch mehr geworden!“