Nach tödlichem Kopfschuss auf Jesse L. (†19): Das Urteil im Mordprozess ist gefallen!

Leipzig - Im Prozess um den erschossenen Jesse L. (†19) aus Leipzig ist der 21-jährige Angeklagte Max D. am Freitag wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden.

Max D. (21) wurde am Freitag wegen Mordes zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt.
Max D. (21) wurde am Freitag wegen Mordes zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt.  © livereport Leipzig

Das Landgericht Leipzig sah es am Freitag als erwiesen an, dass der 21-Jährige sein Opfer im Januar vergangenen Jahres auf einem Feldweg bei Schkeuditz mit einem gezielten Kopfschuss getötet hat. Er habe an eine größere Menge Drogen kommen wollen, die er verkaufen wollte.

Die Kammer sei überzeugt, dass das Motiv für den Mord in einer "äußerst prekären wirtschaftlichen Lage" des Angeklagten zu finden ist. Max D. habe einen Haufen Schulden angehäuft, aber keine legale Einnahmequelle gehabt.

"Sein gesamter Lebensplan wäre gescheitert und er musste so schnell wie möglich an einen größeren Geldbetrag kommen", sagte der Vorsitzende Richter. Der Sohn eines Zahnarztes und einer Lehrerin habe "die Fassade eines erfolgreich gestalteten Lebens" aufrechterhalten wollen.

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Opfer und Täter kannten sich laut Urteil aus vorherigen Drogengeschäften. Der Angeklagte habe gewusst, dass der 19-Jährige an kiloweise Marihuana kommen konnte. Er habe ihm daher vorgetäuscht, dass er einen zahlungskräftigen Großkunden habe. Mit fünf Kilogramm Marihuana fuhren beide zu einem angeblichen Geschäft.

Auf dem Feld in Schkeuditz habe Max D. dem 19-Jährigen schließlich "aus nächster Nähe" in den Kopf geschossen. Woher er die Waffe hatte, blieb ungeklärt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seinen Bekannten Jesse L. (†19) erschossen hat.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seinen Bekannten Jesse L. (†19) erschossen hat.  © Repro: Ralf Seegers
Der Prozess gegen Max D. hatte bereits Anfang Juli begonnen.
Der Prozess gegen Max D. hatte bereits Anfang Juli begonnen.  © Ralf Seegers

Staatsanwalt forderte zwölf Jahre Haft

Der Angeklagte hatte im Prozess zwar zugegeben, dass er für den Tod des 19-Jährigen verantwortlich ist. Er hatte die Polizei auch selbst zu der Leiche geführt. Allerdings machte er im Verfahren widersprüchliche Aussagen zum Ablauf der Tat. Den Schuss stellte er letztlich als Versehen dar.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 21-Jährigen zwölf Jahre Jugendstrafe gefordert, sein Verteidiger hatte auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung plädiert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Bildmontage: livereport Leipzig, Repro: Ralf Seegers

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