"Krebskranken Patienten geholfen": Arzt und Apotheker weisen Betrugs-Vorwürfe zurück

Leipzig - Im Betrugs- und Untreue-Prozess gegen einen Leipziger Apotheker und einen Delitzscher Urologen haben die Angeklagten am Dienstag das Gros der Vorwürfe zurückgewiesen. Beide ließen über ihre Verteidiger erklären, dass sie sich über bürokratische Hürden hinwegsetzten, um krebskranken Menschen helfen zu können.

Will im Sinne seiner Patienten gehandelt haben: Urologe Dr. Habib M. (67), hier zwischen seinen Verteidigern Erik Bergmüller (l.) und Frank Jörg Schäker.
Will im Sinne seiner Patienten gehandelt haben: Urologe Dr. Habib M. (67), hier zwischen seinen Verteidigern Erik Bergmüller (l.) und Frank Jörg Schäker.  © Silvio Bürger

Sie sollen das im Apothekergesetz verankerte Zuweisungsverbot umgangen und mit "Luftrezepten" Kasse gemacht haben - so lauten die Vorwürfe der Anklage.

Als Erster wies Dr. Habib M. (67) die Sicht der Ermittler zurück. Er habe seinen teils hochbetagten und an Prostatakrebs leidenden Patienten den Gang zur Apotheke ersparen wollen und sich deshalb die Hormonpräparate vier Jahre lang von der Leipziger Arnika-Apotheke in die Praxis liefern lassen, ließ er seinen Verteidiger erklären.

Auch den schweren Vorwurf, "Luftrezepte" erstellt zu haben, wies der Urologe zurück.

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Dass die Staatsanwaltschaft in 416 Fällen die abgerechneten Medikamente keinen Behandlungen zuweisen konnte, sei auf Differenzen im Warenwirtschaftssystem und im Bestellbuch seiner Praxis zurückzuführen, so Dr. M. In diesem seien nicht alle Patientenbesuche verzeichnet gewesen.

Betrugs-Prozess vor dem Leipziger Landgericht

Wies die Vorwürfe des Betruges zurück: Apotheker Holm L. (53).
Wies die Vorwürfe des Betruges zurück: Apotheker Holm L. (53).  © Silvio Bürger

Auch die Verteidigung von Apotheker Holm L. (53) setzte beim Warenwirtschaftssystem an und machte geltend, dass etwa Großverpackungen geordert und dann in kleinere Darreichungsformen je Rezept aufgeteilt worden seien.

Die laut Apothekengesetz illegalen Direktbelieferungen der Praxis bezeichnete der Pharmazeut als "medizinische Sonderfälle", um Krebspatienten im Endstadium mit Medikamenten versorgen zu können, ohne dass diese den Weg in eine Apotheke auf sich nehmen müssten.

Er habe daraus keinen wirtschaftlichen Vorteil gezogen, so der Apotheker.

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Allerdings: In Einzelfällen sollen laut Arzt tatsächlich Fake-Rezepte ausgestellt worden sein. Damit habe er sich seinen Praxisbedarf vom Apotheker kostenlos liefern lassen, räumte Dr. M. ein, und bezeichnete dies als "Dummheit", für die er sich schäme.

Der Prozess wird mit Zeugenbefragungen fortgesetzt.

Titelfoto: Montage Silvio Bürger

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