Klage abgewiesen! Anbindung für LNG-Terminal auf Rügen ist rechtens
Leipzig/Sassnitz - Die Genehmigung für die Anbindungsleitung des umstrittenen Rügener Terminals für Flüssigerdgas (LNG) ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts rechtens. Das Leipziger Gericht hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) abgewiesen.
Der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der Genehmigung sei rechtens, weil das Rügener Terminal der Bewältigung einer Gasversorgungskrise diene, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
DUH und Nabu hatten auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom August 2023 geklagt. Schon mit Eilanträgen, die auf einen Baustopp abzielten, waren sie vor dem Leipziger Gericht im vergangenen Jahr gescheitert.
Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Bund den Ausbau einer eigenen Importinfrastruktur für LNG forciert, um unabhängiger von russischem Gas zu werden.
Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten.
Letztes Wort wohl noch nicht gesprochen
Das Gericht schrieb, die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts der Leitung sei geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um die fortbestehende Krise der Gasversorgung infolge der Einstellung der russischen Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord Stream Pipelines zu bewältigen.
Kritiker führen schon länger an, dass keine Gasmangellage mehr bestehe, das Rügener Terminal nicht benötigte Überkapazitäten schaffe und Umwelt und Natur schade.
Der Bund hat es unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit verteidigt.
Mit der neuerlichen Entscheidung aus Leipzig ist noch nicht das letzte Wort im Zusammenhang mit dem LNG-Terminal gesprochen. Die Gemeinde Binz, die unweit des Terminals liegt, hatte angekündigt, gegen die Genehmigung des Regelbetriebs vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen und einen Eilantrag einzureichen, der sich gegen den Betrieb richtet.
Auch die DUH erwägt früheren Angaben zufolge einen solchen Schritt.
Erstmeldung von 6.30 Uhr, aktualisiert um 17.44 Uhr
Titelfoto: Stefan Sauer/dpa