Klage gegen Weiterbau der A14 in Sachsen-Anhalt abgewiesen!
Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen die Nordverlängerung der Autobahn 14 abgewiesen. Dabei ging es um den letzten strittigen Abschnitt in Sachsen-Anhalt zwischen Osterburg und Seehausen.
Der Landesverband der Naturfreunde Deutschland hatte vermeintliche Planungsfehler für das 16,8 Kilometer lange Teilstück moniert.
Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschied am Mittwoch, dass die Klage der Naturschützer nicht begründet gewesen sei.
Sachsen-Anhalts Infrastrukturministerin Lydia Hüskens (58, FDP) erklärte, es sei ein guter Tag für die Altmark und das gesamte Land.
Fehler beim Wasser- und Naturschutzrecht konnten die Bundesrichter in den Planungen nicht erkennen. Die Naturschützer hatten beklagt, dass die Verkehrsprognosen viel zu hoch seien und es gar keinen Bedarf für die Autobahn gebe.
Dem folgte der 9. Senat nicht. Der Verkehrsbedarf ergebe sich aus der schlechten Erschließung der Region, so die Bundesrichter. Zudem solle mit der A14-Nordverlängerung die größte noch bestehende Lücke im deutschen Autobahnnetz geschlossen werden.
Dass die Planer zunächst das Klimaschutzgesetz nicht berücksichtigt hätten, sei allerdings ein Problem gewesen. Jedoch seien die Planungen später ergänzt worden - was zulässig gewesen sei.
Das Urteil sei ein wichtiges Signal für die weitere wirtschaftliche Entwicklung im Norden Sachsen-Anhalts, erklärte Infrastrukturministerin Hüskens. Die Region werde künftig deutlich besser an das überregionale Straßennetz angebunden sein.
Vier Teilstücke der A14-Nordverlängerung werden derzeit entweder gebaut oder die Vorbereitungen dazu laufen. Die Kosten für das Gesamtprojekt werden auf 1,7 Milliarden Euro veranschlagt, und als Fertigstellungstermin wird 2027 angepeilt.
Titelfoto: Peter Gercke/dpa-Zentralbild/dpa