Klage gegen sächsisches Polizeigesetz: Müssen zahlreiche Punkte neu gefasst werden?

Leipzig - Gut vier Jahre nach Inkrafttreten des sächsischen Polizeigesetzes will der Verfassungsgerichtshof in Leipzig über Klagen gegen das Gesetz entscheiden.
Das Verfassungsgericht in Leipzig entscheidet im Januar über das sächsische Polizeigesetz.
Das Verfassungsgericht in Leipzig entscheidet im Januar über das sächsische Polizeigesetz.  © Sebastian Kahnert/dpa

Das Gericht habe am Donnerstagabend die mündliche Verhandlung beendet, nachdem alle Aspekte abgearbeitet worden seien, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag.

Die Entscheidung soll am 25. Januar kommenden Jahres verkündet werden. Es wird erwartet, dass zahlreiche Punkte in dem Gesetz neu gefasst werden müssen.

In dem sogenannten Normenkontrollverfahren muss sich der Verfassungsgerichtshof unter anderem mit der Zulässigkeit von polizeilichen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen, der Nutzung von personenbezogenen Daten und dem Einsatz besonderer Waffen durch die Polizei im Vorfeld von befürchteten Straftaten befassen.

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35 Landtagsabgeordnete von Linken und Grünen hatten das Verfahren im Mai 2019 beantragt. Sie sehen vor allem den Datenschutz, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Freiheit der Person verletzt. Mit dem Verfahren wollen sie die betreffenden Regelungen kippen lassen.

Das sieht das Gesetz vor

Das seit Januar 2020 geltende Gesetz sieht mehr Rechte für die Polizei vor - etwa beim Abhören von Telefonen, bei der automatisierten Erfassung von Autokennzeichen sowie bei der Videoüberwachung im grenznahen Raum.

Dabei kann in begrenztem Maße ein Datenabgleich via Gesichtserkennung vorgenommen werden.

Die Regierung wollte damit auf neue Herausforderungen wie Terrorismus, grenzüberschreitende Kriminalität und Internetkriminalität reagieren.

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa

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