Fesselmord in Leipzig: Mehrjährige Haftstrafe für "planlosen" Kevin

Leipzig - Es war ein Mord, aber kein geplanter: Im Fall der Fesselung und Tötung eines Homosexuellen in einem alten Kornspeicher im Lindenauer Hafen ist der Angeklagte Kevin R. (20) am heutigen Montag zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt worden.

Kevin R. (20, r.) wurde zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Kevin R. (20, r.) wurde zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.  © Ralf Seegers

Die Hände hinter dem Rücken mit Panzertape gefesselt, im Mund einen Knebel aus Socken und dann mit dem Kopf voran in ein mit Wasser gefülltes Betonbecken gestoßen - so grausam endete am 28. Juni letzten Jahres das junge Leben von Daniel P. (†25).

Nach gerichtlicher Feststellung hatte Kevin R. seinen Bekannten zuvor mit der Aussicht auf ein prickelndes erotisches Abenteuer in den Keller des alten Speichers gelockt.

In Wirklichkeit habe der Angeklagte das Opfer aber bestrafen wollen. Denn beide Männer hatten sich wochenlang gegenseitig etwas vorgegaukelt.

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Der in Kevin verliebte Daniel P. hatte seinem späteren Mörder versprochen, ihm Geld für den Kauf eines Mopeds zu leihen, war aber selbst pleite. Der heterosexuelle Kevin R. hatte seinem Bekannten im Gegenzug Zuneigung vorgetäuscht, um an das Geld zu kommen.

Das Opfer: Daniel P. (†25).
Das Opfer: Daniel P. (†25).  © privat

Hafenmord in Leipzig: Vorsitzender Richter geht nicht von Tötungsplan aus

In diesem alten Silo am Lindenauer Hafen wurde die Leiche gefunden.
In diesem alten Silo am Lindenauer Hafen wurde die Leiche gefunden.  © Silvio Bürger

Als die Lügen-Blase platzte, habe er "Wut wie noch nie zuvor" verspürt, hatte Kevin R. in seinem Geständnis vor Gericht erklärt. Anders als die Staatsanwaltschaft ging die Jugendkammer aber nicht davon aus, dass der Angeklagte sein Opfer schon mit Tötungsabsicht in den Speicher lockte.

Auch die Wegnahme von dessen EC-Karte, mit der Kevin R. später 550 Euro abhob, werteten die Richter nicht als Motiv.

"Er hatte keinen wirklichen Plan", sagte der Vorsitzende Richter Bernd Gicklhorn und sprach im Urteil von "plötzlich überschäumender Wut ohne vorherigen Tötungsplan". Dass die Tat dennoch als Mord abgeurteilt wurde, hat mit der Heimtücke zu tun, die Kevin R. gegenüber seinem arg- und wehrlosen Opfer an den Tag legte.

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Dass der Angeklagte als Heranwachsender nach Jugendstrafrecht (Höchststrafe zehn Jahre Haft) verurteilt wurde, begründete das Gericht mit dessen Reifedefiziten. Immerhin: In seinem letzten Wort versprach Kevin R., der den Prozess meist emotionslos verfolgte, dass für ihn am heutigen Tag die Aufarbeitung und Rehabilitation beginnen werde.

Titelfoto: Bildmontage: privat + Ralf Seegers

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