Automat explodiert und reißt 19-Jährigen in den Tod: Jugendliche vor Gericht
Halle (Saale) - Ein Fahrkartenautomat wird gesprengt. In diesem Fall sind die Folgen besonders dramatisch: Ein 19-Jähriger stirbt (TAG24 berichtete). Vier Monate später kommen nun an diesem Donnerstag (28. Februar) ein Schüler und ein arbeitsloser Mann in Halle vor das Amtsgericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem fahrlässige Tötung und die Sprengung eines Automaten vor. Die Beschuldigten sollen leichtfertig den Tod eines Menschen verursacht haben, so die Anklage.
Gemeinsam mit dem später gestorbenen Mann sollen der 15-Jährigen aus Halle und der 20-Jährige aus Köthen (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) die Sprengung Ende Oktober 2018 geplant haben.
Das Trio soll Gas aus Spraydosen in die Öffnungen des Fahrkartenautomaten an einer S-Bahn-Haltestelle in Halle gesprüht haben. Der 19-Jährige habe anschließend aus Toilettenpapier eine Zündschnur gedreht und in den Automaten gesteckt, so die Anklage. Seine Komplizen brachten sich unterdessen in Sicherheit.
Als der 19-Jährige die provisorische Schnur anzündete, kam es nach den Ermittlungen kurz danach zu einer heftigen Explosion. Teile des gesprengten Automaten trafen den Mann am Kopf.
Der 15-Jährige und der 20-Jährige ließen den Schwerverletzten laut Anklage zurück und flüchteten. Der Jugendliche habe dabei die Geldkassette aus dem gesprengten Automaten mitgenommen.
Ein Lokführer fand den 19-Jährigen nach Polizeiangaben neben dem zerstörten Automaten in einer Blutlache liegen. Der Schwerverletzte starb später im Krankenhaus. Die beiden mutmaßlichen Mittäter konnten kurz nach der Tat gefasst werden.
Für den Prozess hat das Amtsgericht zunächst nur einen Verhandlungstag anberaumt. Am Donnerstag sollen zwei Zeugen befragt werden.
Seit Anfang Oktober 2018 waren mehrere Fahrkartenautomaten und ein Geldautomat in Halle gesprengt worden. Die Polizei hatte anschließend die Ermittlungsgruppe "Fahrkarte" gebildet.
13 Verdächtige konnten seitdem ermittelt und teilweise in U-Haft gebracht werden. Sie sollen in immer wechselnden Gruppen die Taten verübt haben.