Gehen die Rechte zu weit? Verfassungsgericht entscheidet über sächsisches Polizeigesetz
Leipzig - Gut vier Jahre nach Inkrafttreten des sächsischen Polizeigesetzes entscheidet der Verfassungsgerichtshof in Leipzig über das Gesetz.
Am heutigen Donnerstag (13 Uhr) verkündet das Gericht in Leipzig seine Entscheidung. Es wird erwartet, dass zahlreiche Punkte in dem Gesetz neu gefasst werden müssen.
In dem sogenannten Normenkontrollverfahren hat sich der Verfassungsgerichtshof mit der Zulässigkeit von polizeilichen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen, der Nutzung von personenbezogenen Daten und dem Einsatz besonderer Waffen durch die Polizei im Vorfeld von befürchteten Straftaten befasst.
35 Landtagsabgeordnete von Linken und Grünen hatten das Verfahren beantragt. Sie sehen vor allem den Datenschutz, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Freiheit der Person verletzt. Mit dem Verfahren wollen sie die betreffenden Regelungen kippen lassen.
Das seit Januar 2020 geltende Gesetz sieht mehr Rechte für die Polizei vor - etwa beim Abhören von Telefonen, bei der automatisierten Erfassung von Autokennzeichen sowie bei der Videoüberwachung im grenznahen Raum. Dabei kann in begrenztem Maße ein Datenabgleich via Gesichtserkennung vorgenommen werden.
Die Regierung wollte damit auf neue Herausforderungen wie Terrorismus, grenzüberschreitende Kriminalität und Internetkriminalität reagieren.
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