Gefälschte Post-Urkunden: TV-Gerichtsvollzieher aus Leipzig streitet alle Vorwürfe ab
Leipzig - Seit über acht Jahren ermittelt die Justiz gegen Obergerichtsvollzieher Uwe N. (63). Der von "Spiegel TV" oder der "Gerichtsvollzieher"-Serie auf SAT.1 bekannte Beamte soll sich mit gefälschten Postzustellungsurkunden selbst bereichert haben. Zum Prozessauftakt am Donnerstag vor dem Amtsgericht in Leipzig stritt N. die Vorwürfe ab - und lenkte den Verdacht auf zwei seiner Büromitarbeiterinnen.
Im Zeitraum zwischen Januar und November 2015 soll Uwe N. laut Anklage in 91 Fällen Auslagen für Postzustellungsurkunden geltend gemacht haben, die nie bei dem jeweiligen Empfänger ankamen.
Unter dem Strich entstand so ein Schaden von 307, 50 Euro. Der Tatvorwurf lautet Urkundenfälschung und Betrug, da er zu diesem Zwecke die Unterschriften von verschiedenen Postzustellerinnen fälschte.
Über seinen Verteidiger Andrej Klein bestritt Uwe N. die Vorwürfe. "Warum sollte mein Mandant sein Amt, seine Befugnisse und ein Jahreseinkommen von knapp 72.000 Euro für einen solchen Beitrag riskieren?", unterstrich Klein die vergleichsweise schmale Schadenshöhe.
Außerdem kritisierte die Verteidigung den bisher einseitigen Ermittlungsverlauf und ein mögliches Datenleck zwischen den ermittelnden Beamten. So sollen Dokumente und Informationen an Kollegen von N. und die Presse weitergegeben worden sein.
Bei der Vernehmung einiger Zeugen am Donnerstag sollte außerdem eruiert werden, wer neben dem Angeklagten außerdem noch mit den gefälschten Post-Dokumenten in Berührung gekommen sein könnte.
Schwester von Angeklagten verweigert Aussage
Mit dem Versenden der Postzustellungen betraut waren N.s Schwester, die als 450-Euro-Kraft die Bürotätigkeiten unterstützte und eine weitere Teilzeit-Mitarbeiterin.
Über den Arbeits-Zugang eines der Computer, die bei Durchsuchungen in N.s Büro sichergestellt worden waren, waren bereits 2013 Stempel mit den Insignien zwei Postzustellerinnen bestellt worden.
Ob diese aber im Auftrag von N., seiner Mitarbeiterinnen oder gar noch Dritter bestellt worden waren, konnte ein als Zeuge geladener Polizeibeamter der digitalen Medienstelle nicht mehr nachvollziehen.
N.s Schwester war für den Donnerstag ebenfalls als Zeugin geladen, machte aber von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Zwischen ihr und Uwe N. herrsche laut dem Angeklagten seit dem ersten Aufkommen der Gerüchte Funkstille. Die zweite Mitarbeiterin soll im Laufe des Prozesses noch gehört werden.
Im August sind noch drei weitere Prozess-Termine anberaumt.
Titelfoto: Christian Grube