Frau in Leipzig von entblößtem Mann an Haaren gepackt: "Würde nie wieder in leere Straßenbahn steigen"
Leipzig - Eine Frau steigt am frühen Morgen alleine in eine Straßenbahn und wird plötzlich von einem fremden Mann mit heruntergezogener Hose am Kopf gepackt und an den Haaren zu sich gezogen - was nach einem Albtraum klingt, ist als Fall vor dem Amtsgericht Leipzig verhandelt worden. Der Angeklagte Patrick D. (41) wurde unter anderem wegen sexueller Nötigung schuldig gesprochen.

Die Liste der von der Staatsanwaltschaft verlesenen Vorwürfe gegen den Angeklagten ist lang - doch einer wiegt besonders schwer: Am 29. April 2023 soll der heute 41-Jährige eine Frau in einer Tram sexuell genötigt haben.
Laut Anklage kam es gegen 8.40 Uhr an der Endhaltestelle der Linie 1 im Leipziger Ortsteil Lausen-Grünau zu der Tat. Demnach soll D. das in der Tram sitzende Opfer gepackt, zu sich gezogen und seinen Genitalbereich an ihren Haaren und ihrer Schulter gerieben haben.
D., der auf dem Weg zum Einkaufen gewesen sei, gab zwar zu, sein Geschlechtsteil aus der Hose geholt und in der Hand gehabt zu haben - jedoch habe er die Frau nicht an seinen Genitalbereich gedrückt und sich nicht an ihr gerieben. Im Verlauf des Prozesses gab der Angeklagte darüber hinaus immer wieder an, an einer psychischen Erkrankung zu leiden.
Das Opfer (49) selbst sagte aus, am Morgen mit dem Fahrrad an der Haltestelle angekommen zu sein. Sie sei alleine dort gewesen und habe sich in die Straßenbahn gesetzt. Als noch jemand eingestiegen sei und sich neben sie gestellt habe, sei sie zunächst davon ausgegangen, dass der Mann das Fenster über ihr habe öffnen wollen.
Doch als sie nach oben geschaut habe, sei ihr von hinten mit einer Hand in ihre Haare gegriffen worden. Der Täter habe seine "Jogginghose heruntergezogen und versucht, mein Gesicht in diese Richtung zu drücken", schilderte die Frau.
Opfer wehrte sich: "Mit ganzer Kraft hochgesprungen"

Eine Berührung an ihrer Schulter, bei der ihre langen Haare eingeklemmt worden seien, habe sich wie ein Reiben angefühlt. Daraufhin sei sie "mit ganzer Kraft hochgesprungen", habe den Mann weggestoßen und sei weggelaufen.
Als sie sich aber ich noch einmal umgedreht habe, um sich das Aussehen des Mannes einzuprägen, habe er sie wieder am Arm gepackt.
Schließlich sei sie laut rufend zum Fahrer gerannt, der den Mann nach einem erneuten Zustieg schließlich habe verjagen können. "Ich würde nie wieder in eine Straßenbahn steigen, wo noch kein Mensch drinsitzt", sagte die 49-Jährige.
Darüber hinaus soll D. laut Anklage unter anderem vor einer Frau am Kulkwitzer See masturbiert, einer Kassiererin bei Aldi an den Po gegriffen und zwei Männer bei Angriffen verletzt haben.
Laut psychiatrischem Sachverständigen gebe es bei D. keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung. Vielmehr nehme er nicht am sozialen Leben teil, sondern verbringe seine Zeit im Internet. Es sei in dem Fall um sexuelle Kontaktaufnahme und Machtdemonstration gegangen.
Patrick D. entschuldigt sich: "Es tut mir sehr leid"

Die Staatsanwaltschaft forderte schließlich eine Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten - zur Bewährung ausgesetzt.
Die Tatvorwürfe seien bestätigt worden: Das Straßenbahn-Opfer habe die Situation sehr eindrücklich beschrieben, zudem gebe es Videoaufnahmen und auch bei weiteren Fällen seien die Aussagen anderer Zeugen glaubhaft. Der Angeklagte selbst zeige sich teilweise geständig und habe Unrecht eingesehen.
Die Verteidigung forderte ein Jahr und zwei Monate und wies auch darauf hin, dass der vorbestrafte Angeklagte seit den Taten im Jahr 2023 nicht mehr straffällig geworden sei.
In seinem letzten Wort erklärte D.: "Ich habe schlimme Sachen gemacht" und entschuldigte sich: "Es tut mir auf jeden Fall sehr leid."
Das Gericht verurteilte D. schließlich zu einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung.
Die Frau habe sich wehren können und so verhindert, dass ihr Kopf an sein Geschlechtsteil gedrückt werden konnte. Jedoch habe er sein Genital nicht gerieben, das könne man auch auf Bildern sehen. Die Richterin betonte, dass die Bewährung eine für den Angeklagten günstige Entscheidung sei und er das Wohlwollen nicht herausfordern sollte.
Titelfoto: Christian Grube