Frau (†) auf A14 von Auto mitgeschleift: Lebensgefährte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Leipzig - Es ist ein besonders tragischer Fall, der am Dienstag vor dem Amtsgericht Leipzig verhandelt wurde: Thomas R. (42) musste sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verantworten - und wurde verurteilt. Seine Lebensgefährtin und Mutter des gemeinsamen Kindes starb nach einem durch ihn verursachten Unfall.

Der Angeklagte Thomas R. (42, l.) am Dienstag neben seinem Rechtsanwalt Uwe Sabel im Amtsgericht Leipzig.
Der Angeklagte Thomas R. (42, l.) am Dienstag neben seinem Rechtsanwalt Uwe Sabel im Amtsgericht Leipzig.

Ein neuer Anlauf nach einem vorangegangenen Versuch im Mai dieses Jahres: Damals war Thomas R. nicht zum Prozess aufgetaucht - am Dienstag wurde der mittlerweile im Gefängnis sitzende Angeklagte in Handschellen in den Gerichtssaal geführt.

Die Anklage warf dem 42-Jährigen vor, am 3. Oktober 2017 gegen 0.10 Uhr mit einem Seat Toledo auf der A14 in Richtung Dresden unterwegs gewesen zu sein - ohne Führerschein, ohne Zulassung, mit falschen Kennzeichen und unter Metamphetaminen stehend.

Zwischen Leipzig-Messegelände und Leipzig-Nordost spielten sich dann dramatischen Szenen ab: Laut Staatsanwaltschaft bemerkte Thomas R. einen vor ihm fahrenden Peugeot zu spät - es kam zum Unfall zwischen den beiden Autos.

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Der Angeklagte soll daraufhin versucht haben, seine bewegungseingeschränkte Lebensgefährtin vom Beifahrersitz aus dem Wagen zu holen. Als die Frau schließlich auf der Fahrbahn lag, sei sie von einem Renault erfasst und 8,5 Meter mitgeschleift worden. Am 4. Oktober erlag sie im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen.

Die Verteidigung bat im Anschluss an die Anklageverlesung um ein Rechtsgespräch. Schließlich wurde sich im Falle eines Geständnisses und unter Einbeziehung zweier vorangegangener Urteile auf nicht mehr als dreieinhalb und nicht weniger als zweieinhalb Jahre Haft verständigt.

Staatsanwältin: "Ich weiß nicht, was noch geschehen muss"

Auf der A14 bei Leipzig kam es am 3. Oktober 2017 zu einem tragischen Unfall - nur einen Tag später erlag eine Frau ihren Verletzungen.
Auf der A14 bei Leipzig kam es am 3. Oktober 2017 zu einem tragischen Unfall - nur einen Tag später erlag eine Frau ihren Verletzungen.  © Hendrik Schmidt/dpa

Über seinen Anwalt räumte der Angeklagte die Vorwürfe dann ein. Es sei "nicht möglich, darüber zu sprechen, ohne in Tränen auszubrechen". Seine Partnerin sei gelähmt gewesen und habe ihn gebeten, sie aus dem Unfallwagen zu ziehen. Daraufhin habe er versucht, sie hinter die Leitplanke zu bringen, sie habe Schmerzen gehabt und er habe den Rollstuhl aus dem Auto holen wollen.

"Meine Vorwürfe fressen mich auf", verlas der Verteidiger für seinen Mandanten. Und weiter: "Ich muss jeden Tag damit leben."

Wegen der Betäubungsmittel habe Thomas R. bei dem Fahrspurwechsel nicht richtig reagiert, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Es gehe um die Kausalität. Zudem sei der Angeklagte umfassend vorbestraft und auch nach der Tat wieder ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen. "Ich weiß nicht, was noch geschehen muss", so die Anklage-Vertreterin. Ihre Forderung: drei Jahre und drei Monate Haft sowie eine Fahrerlaubnis-Sperrfrist für drei Jahre.

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Der Verteidiger forderte zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe sowie zwei Jahre Führerschein-Sperrfrist.

Das Gericht sprach Thomas R. schließlich schuldig. Das Urteil: eine Gesamtstrafe von drei Jahren Haft und drei Jahre keine neue Fahrerlaubnis.

Auch der Richter betonte die Kausalkette, die einschlägigen Vorstrafen und das erneute Fahren ohne Erlaubnis zwei Jahre nach der Tat - trotz des Erlebten.

Titelfoto: TAG24

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