Familienclan entführt Voodoo-Zauberer in Leipzig: War es Geiselnahme oder nicht?

Leipzig - Voodoo, Entführung, Schüsse in der "Langen Lene": In Leipzig scheiterte ein Fall von wundersamer Geldvermehrung, der angebliche Magier wurde entführt. Jetzt endet der Prozess gegen fünf Männer.

Voodoo-Zauberer Lionel N. (30) ergaunerte Geld von der syrischen Familie aus Magdeburg.
Voodoo-Zauberer Lionel N. (30) ergaunerte Geld von der syrischen Familie aus Magdeburg.  © Repro: Alexander Bischoff

Es ist einer der skurrilsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre: Anfang vergangenen Jahres geht eine Familie aus Syrien, die in Magdeburg lebt, dem angeblichen Voodoo-Zauberer aus Kamerun auf den Leim. Er behauptet, mittels Zauberei Geld vervielfachen zu können.

Leichtgläubig übergibt die Familie Lionel N. (30) 15.000 Euro. Wie zu erwarten war, gelingt die Vermehrung trotz geheimnisvoller Flüssigkeit und Beschwörungsformeln nicht. Das Geld und der Magier sind weg.

Als der Plan scheitert, entführt die Familie den faulen Zauberer aus Leipzig auf fast filmreife Art und Weise aus dem Plattenbau im Stadtteil Probstheida, der auch "Lange Lene" genannt wird. Dabei fallen in dem dicht bewohnten Gebiet auch Schüsse in die Luft.

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Weil sie kein Geld entdecken, nehmen sie den Mann mit nach Magdeburg. Wenige Tage später kehren sie nach Leipzig zurück, um die Wohnung des Mannes erneut zu durchsuchen. Dabei werden sie von der Polizei festgenommen.

Nach der Befreiung des Mannes durch Spezialeinsatzkräfte müssen sich fünf Männer der Familie seit Januar vor dem Landgericht Leipzig verantworten. In dieser Woche wird das Urteil erwartet.

Die Familie entführte ihn daraufhin filmreif aus der "Langen Lene" in Probstheida.
Die Familie entführte ihn daraufhin filmreif aus der "Langen Lene" in Probstheida.  © Silvio Bürger

Prozess in Leipzig: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen für drei Angeklagte

Gegen sie fällt in dieser Woche das Urteil: Jamal M. (48, l.) und Sohn Fadi (20).
Gegen sie fällt in dieser Woche das Urteil: Jamal M. (48, l.) und Sohn Fadi (20).  © Bildmontage: Ralf Seegers

Die Anklage vor dem Landgericht Leipzig lautete auf Geiselnahme, erpresserischen Menschenraub, gefährliche Körperverletzung und versuchte räuberische Erpressung. In der mündlichen Verhandlung hatten sich die Angeklagten zu den Vorwürfen eingelassen.

Nach der Beweisaufnahme war laut Staatsanwaltschaft aber der Vorwurf der Geiselnahme nicht nachweisbar. So habe es keine Beweise dafür gegeben, dass dem Opfer tatsächlich mit dem Tode gedroht wurde.

Daher forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung.

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Für drei Männer beantragte sie eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und vier Monaten, für zwei andere eine Bewährungsstrafe. Die Verteidigung forderte hingegen für einen Angeklagten Freispruch, für die anderen Bewährungsstrafen.

An diesem Donnerstag haben die Angeklagten das Recht des letzten Wortes, anschließend soll das Urteil verkündet werden.

Titelfoto: Bildmontage: Silvio Bürger, Ralf Seegers, Repro: Alexander Bischoff

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