Ex-MDR-Unterhaltungschef Foht äußert sich erneut zu Betrugsvorwürfen

Leipzig - Im Prozess gegen den ehemaligen MDR-Manager Udo Foht hat sich der 71-Jährige ein zweites Mal zu den Vorwürfen gegen ihn vor dem Landgericht in Leipzig geäußert. Sein Anwalt verlas am Freitag eine Erklärung, in der Foht sein Geständnis von Anfang September um weitere Details ergänzte.

Udo Foht (71) hatte sich mehrmals verschiedene Musikmanager oder TV-Produzenten um Darlehen gebeten - wohl wissend, dass er diese nicht pünktlich zurückzahlen konnte.
Udo Foht (71) hatte sich mehrmals verschiedene Musikmanager oder TV-Produzenten um Darlehen gebeten - wohl wissend, dass er diese nicht pünktlich zurückzahlen konnte.  © Jan Woitas/dpa

So sei es immer Fohts Ziel gewesen, auch mit dem Programm für jüngeres Publikum des MDR neue Maßstäbe zu setzen – trotz der Widerstände seitens des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders.

Die Staatsanwaltschaft hatte Foht wegen Betrugs, Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung angeklagt. Foht hatte sich dazu viele Jahre lang nicht öffentlich geäußert.

Der ehemalige Unterhaltungschef gilt als Entdecker von Stars wie Florian Silbereisen (41). Anfang September hatte er zugegeben, in seinen letzten Jahren als Unterhaltungschef des MDR immer wieder verschiedene Musikmanager und TV-Produzenten um Darlehen gebeten zu haben.

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Foht erklärte nun, er habe damit vor allem die Ideen und den Erfolg eines Moderators fördern wollen. Dessen Kreativität habe Foht "möglichst intensiv für den Sender nutzen wollen".

Bei seinem Vorgehen sei ihm klar gewesen, dass er die zumeist fünfstelligen Summen nicht pünktlich würde zurückzahlen können.

Seit Anfang September wird der Prozess gegen Udo Foht (71) vor dem Landgericht Leipzig verhandelt.
Seit Anfang September wird der Prozess gegen Udo Foht (71) vor dem Landgericht Leipzig verhandelt.  © Ralf Seegers

Udo Foht willigte in Gerichts-Deal ein

Der Skandal war 2011 ans Licht gekommen. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für Foht die Unschuldsvermutung. Seine Aussage war Bestandteil einer sogenannten Verständigung, die das Gericht vorgeschlagen hatte. Bei einem glaubhaften Geständnis wurde ihm eine Haftstrafe von höchstens einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, in Aussicht gestellt.

Gemäß der Verständigung hatte die Kammer Anfang September die Verfahren wegen der Untreue und Steuerhinterziehung vorläufig eingestellt.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa

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