Ex-Freundin im Leipziger Auwald brutal getötet: Verteidigung legt Revision gegen Mord-Urteil ein

Leipzig - Der Prozess um die Tötung einer jungen Mutter im Leipziger Auwald wird demnächst den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen.

Das Landgericht Leipzig verurteilte Edris Z. (32) wegen Mordes zu lebenslanger Haft. (Archivbild)
Das Landgericht Leipzig verurteilte Edris Z. (32) wegen Mordes zu lebenslanger Haft. (Archivbild)  © Ralf Seegers

Der Verteidiger des Ex-Lebensgefährten des Opfers legte Revision gegen das Urteil ein, wie der Gerichtssprecher Johann Jagenlauf am Donnerstag bestätigte. Zuvor hatte die Leipziger Volkszeitung berichtet.

Das Landgericht Leipzig hatte Edris Z. (32) in der vergangenen Woche wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Es folgte damit weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts, verzichtete jedoch auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige seiner früheren Lebensgefährtin im April 2020 im Auwald aufgelauert und sie von hinten angegriffen hatte. Mindestens zehnmal soll er mit einem Hammer auf ihren Kopf eingeschlagen haben, als sie gerade mit ihrem Baby spazieren ging.

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Das Opfer erlag zwei Tage später seinen Verletzungen. Der Säugling blieb unverletzt.

Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und direkt nach der Verkündung des Gerichtsurteils angekündigt, Revision einzulegen.

Titelfoto: Ralf Seegers

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