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Ex-Freundin brutal im Leipziger Auwald ermordet: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil
Leipzig - Mehr als drei Jahre nach dem Mord an einer jungen Mutter im Leipziger Auwald ist das Urteil gegen den Täter Edris Z. rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Mannes gegen seine Verurteilung zu lebenslanger Haft verworfen.
Das Urteil des Landgerichts Leipzig weise keine Rechtsfehler auf, teilte der BGH am Montag mit.
Der damals 31 Jahre alte Mann hatte seiner Ex-Freundin Myriam Z. im April 2020 im Auwald aufgelauert, als sie mit ihrem Baby dort spazieren ging.
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Mindestens zehn Mal schlug er mit einem Hammer auf sie ein. Das Opfer starb zwei Tage später.
Der Säugling blieb unverletzt.
Titelfoto: Ralf Seegers