Erschütternde Anklage: Mutter überließ ihre Tochter Kinderschänder zum Missbrauch
Leipzig - Wie kann man seinem Kind nur so etwas antun? In Leipzig steht eine Mutter vor Gericht, die ihre 2014 geborene Tochter bewusst einem Kinderschänder zum sexuellen Missbrauch überlassen und dabei auch noch mitgemacht haben soll. Dem mehrfach vorbestraften Mann droht die Sicherungsverwahrung.
Es ist einer der schlimmsten Missbrauchsfälle, den die sächsische Justiz je aufzuarbeiten hatte.
Obwohl sie seine Geschichte kannte, soll Putzfrau Jaqueline Z. (49) mit dem 16 Jahre jüngeren Kinderschänder Daniel M. nach dessen Haftentlassung ein "Verhältnis" eingegangen sein. Doch der Berufskraftfahrer hatte nur Interesse an ihrer Tochter Sophie.
Laut Anklage begann für das Kind ab Oktober 2017 ein unvorstellbares Martyrium.
Die Mutter soll das Mädchen dem Perversen zum Missbrauch überlassen haben. Und nicht nur das: Die Anklage berichtet davon, dass die Frau ihr Kind selbst missbrauchte, "um es an die Penetration zu gewöhnen" und das "tiefere Eindringen" des Mannes zu ermöglichen.
Für ihren Schänder-Freund soll die Frau zudem über Jahre Vaginal- und Analbereich ihres Kindes fotografiert und die Bilder via Handy an ihn gesendet haben.
Massiv vorbestraft: Kinderschänder aus Leipzig droht Sicherungsverwahrung
Laut Anklage dauerte der Missbrauch des Kindes bis Januar 2020 an. Erst dann wurde das Jugendamt darauf aufmerksam.
Von den Ermittlern sichergestellte Chat-Protokolle legen zudem nahe, dass der Hardcore-Schänder mit einer weiteren Frau die Gründung einer Familien-Kommune plante, in der die Kinder ab dem dritten Lebensjahr sexuell missbraucht werden sollten.
Laut Anklage gab M. der bislang nicht identifizierten Frau in den Chats genaue Anweisungen, wie sie ihren dreijährigen Sohn missbrauchen solle.
"Dann hast du etwas erreicht in deinem Leben, worauf du sehr stolz sein kannst", soll er ihr geschrieben haben.
Beide Angeklagte wollten sich am Dienstag nicht äußern. Bei einer Verurteilung droht dem massiv vorbestraften Sex-Gangster Sicherungsverwahrung.
Der Prozess wird fortgesetzt.
Titelfoto: Ralf Seegers