Mordanschlag scheitert, weil die Pistole gleich zweimal blockiert
Leipzig - Sie gilt als Leipzigs gefährlichste Meile - die Eisenbahnstraße. Wie locker hier die Schusswaffen sitzen, zeigt ein aktueller Prozess am Landgericht. Angeklagt ist ein Türke, der versucht haben soll, einen Nordafrikaner zu erschießen. Dass der Mann überlebte, soll allein der Tatsache zu verdanken sein, dass die Pistole gleich zweimal blockierte.

Es geschah am Morgen des 4. Juli 2024. Laut Anklage verließ Fikret A. (60) gegen 5.15 Uhr seine Wohnung an der Eisenbahnstraße. Vor dem Haus traf er auf Mahdi T. (37), einen durchtrainierten Tunesier.
Ob das Treffen verabredet oder ein Zufall war, konnten die Ermittler bis heute nicht klären.
Nach einem kurzen Wortwechsel soll der Türke eine scharfe und geladene Taurus-Pistole gezogen, auf seinen Widersacher gerichtet und abgedrückt haben.
Laut Anklage löste sich jedoch kein Schuss. "Daraufhin zog der Angeklagte den Schlitten zurück und drückte abermals ab", so Staatsanwalt Torsten Naumann.
Doch erneut hielt ein Schutzengel die Hand über das Opfer. Wieder löste die Waffe nicht aus.
Die Staatsanwaltschaft hat Fikret A. wegen versuchten Mordes angeklagt.
Die Ermittler glauben, dass der Bauarbeiter den Umgang mit der Waffe nicht beherrschte und vergessen hatte, einen Sicherungshebel zu lösen.
Prozess um Attentat auf der Eisenbahnstraße: Angeklagter will sich vorerst nicht äußern

Ansonsten hätte der Türke Mahdi T. wohl eiskalt erschossen.
Der Angeklagte will sich vorerst nicht äußern. Auf Anfrage wies sein Anwalt Curt-Matthias Engel (56) den Tatvorwurf jedoch zurück und sprach von "Notwehr".
Angeblich sei sein Mandant zuvor vom Tunesier bedroht worden. "Herr A. wusste sehr wohl, dass die Waffe noch gesichert ist - er wollte ihn ja nicht töten, nur drohen", so Engel.
Von Ermittlern war zu erfahren, dass Mahdi T. schon länger mit der Familie des Angeklagten Ärger gehabt habe, es offenbar um eine regelrechte Fehde ging.
Bei der Suche nach den Hintergründen stießen die Ermittler jedoch auf eine Mauer des Schweigens. Ein Teil der Erkenntnisse basiert auf den Aussagen eines V-Mannes.
Wie das Gericht am gestrigen Montag mitteilte, verfügte das Innenministerium zum Schutz von dessen Leben eine Sperrerklärung, sodass der Zeuge in dem bis Mai terminierten Prozess nicht aussagen muss.
Titelfoto: Montage: Ralf Seegers