Darf zu Ende gebaut werden? A14-Nordverlängerung schon wieder Thema vor Gericht
Leipzig/Osterburg - Darf die Nordverlängerung der Autobahn 14 in Sachsen-Anhalt zu Ende gebaut werden? Um das letzte Stück für das noch kein bestandskräftiges Baurecht vorliegt, geht es am kommenden Dienstag in mündlicher Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Der Planfeststellungsbeschluss vom 14. Dezember 2020 für den 16,8 Kilometer langen Abschnitt Osterburg - Seehausen-Nord wird vom Verein Naturfreunde Sachsen-Anhalt angefochten.
Dieser moniert vermeintliche Planungsfehler in Bezug auf den Klima-, Natur- sowie Artenschutz, zugrundegelegte Werte seien überholt. Statt der Autobahn wird ein Ausbau der vorhandenen Bundesstraße gefordert. Die Klage war am 15. März 2021 eingegangen.
Mit verschiedenen Aktionen machten Autobahngegner wiederholt auf ihren Standpunkt aufmerksam. Im betreffenden Bereich, in einem Wald bei Losse, wurde auch ein Protestcamp errichtet. Autobahnbefürworter bekräftigten unter anderem mit einem Fahrzeugkorso ihre Forderung nach schneller Fertigstellung der A14-Nordverlängerung.
In ähnlichen Fällen, so bei den Widersprüchen der Umweltschutzorganisation BUND, der Verbandsgemeinde und der Stadt Seehausen gegen den Abschnitt Seehausen-Nord bis zur Landesgrenze, hatten sich die Planungsbehörden mit den Klägern vor einer Verhandlung gütlich geeinigt. Gleiches gilt für Klagen von Privatpersonen gegen die Planungen für die Abschnitte Dahlenwarsleben - Wolmirstedt sowie Lüderitz - Stendal.
In einem Kompromiss hatte der BUND 2016 auf weitere Rechtsmittel gegen die A14-Nordverlängerung verzichtet. Im Gegenzug werden zusätzliche Natur- und Lärmschutzeinrichtungen gebaut.
Veranschlagte Kosten für das Gesamtprojekt: 1,7 Milliarden Euro
Die Planungen für den jetzt beklagten Abschnitt, der auch eine Anschlussstelle Seehausen beinhaltet, waren besonders langwierig und aufwendig. Zahlreiche Einwendungen wurden berücksichtigt.
Laut Verkehrsprognose sollen hier nach Fertigstellung täglich rund 25.000 Pkw und 6600 Lkw die A14 befahren. Auch diese Aussage ziehen die Kläger in Zweifel.
Es sollen 19 Brückenbauwerke und 20 Kollisionsschutz- und Irritationsschutzeinrichtung für Vögel und Fledermäuse gebaut werden. Außerdem ist ein Lärmschutzwall für die Ortschaft Röthenberg geplant.
Die A14-Nordverlängerung hat in Sachsen-Anhalt eine Länge von 97 Kilometern. Im Bau oder in Bauvorbereitung befinden sich derzeit die Abschnitte Dahlenwarsleben - Wolmirstedt, Tangerhütte - Lüderitz, Seehausen-Nord - Wittenberge sowie Lüderitz - Osterburg.
Auf knapp 14 Kilometern zwischen Wolmirstedt und Dolle (Anschlussstelle Tangerhütte) ist die A14-Nordverlängerung in Sachsen-Anhalt bereits befahrbar.
Insgesamt ist der A14-Lückenschluss zwischen den Autobahnkreuzen Magdeburg und Schwerin 155 Kilometer lang. Die Kosten für das Gesamtprojekt werden auf 1,7 Milliarden Euro veranschlagt. Als Fertigstellungstermin wird 2027 angepeilt.
Titelfoto: Peter Gercke/dpa-Zentralbild/dpa