Journalistin scheitert: Keine Herausgabe von Kohl-Akten
Leipzig - Eine Journalistin ist beim Bundesverwaltungsgericht mit ihrer Klage auf Herausgabe von Akten des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl (†87) gescheitert.
Der Antrag, den sie beim Bundeskanzleramt gestellt habe, sei zu umfangreich gewesen, entschied das Gericht in Leipzig am Mittwoch.
Es wies außerdem das Verlangen der Klägerin zurück, dass das Bundeskanzleramt Akten aus der Kohl-Ära wiederbeschaffen müsse, die womöglich im Besitz der Witwe Maike Kohl-Richter sind.
Weder aus dem Informationsfreiheitsgesetz noch aus dem Bundesarchivgesetz ergebe sich ein Anspruch auf Wiederbeschaffung von privaten Dritten. (Az.: BVerwG 10 C 2.22)
Berichten zufolge soll Kohl in seiner Zeit als Bundeskanzler amtliche Unterlagen zunächst an eine Stiftung übergeben haben.
Später seien die Akten dann bei ihm zu Hause gelandet. Das Bundeskanzleramt hatte der Journalistin mitgeteilt, dass es nichts von solchen Unterlagen wisse.
Anwalt Gernot Schiller sagte in der mündlichen Verhandlung: "Wir haben Frau Kohl-Richter gefragt, ob amtliche Unterlagen bei ihr vorhanden sind, und sie hat das verneint."
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