Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rosneft-Treuhandverwaltung

Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Treuhandverwaltung zweier deutscher Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft bestätigt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte sich mit der Rechtmäßigkeit der Treuhandverwaltung über Rosneft Deutschland beschäftigt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte sich mit der Rechtmäßigkeit der Treuhandverwaltung über Rosneft Deutschland beschäftigt.  © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Die Anordnung durch das Bundeswirtschaftsministerium sei rechtmäßig gewesen, entschied das Gericht in Leipzig am Dienstag.

Der Bund hatte im vorigen September mit der Treuhandverwaltung faktisch die Kontrolle über Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing übernommen. Die Unternehmen sind Mehrheitseigner der wichtigen PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt.

Rosneft hatte gegen die Treuhandverwaltung geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte vier Tage mündlich verhandelt und dabei ausgiebig Zeugen zur Situation bei den deutschen Rosneft-Töchtern im vorigen Jahr befragt.

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Der Bund hatte die Treuhandverwaltung mit einer drohenden Gefahr für die Versorgungssicherheit in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine begründet.

Treuhandverwaltung soll auch noch verlängert werden

Die PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt, einer der Streitpunkte im Gerichtsprozess zwischen Rosneft und der Bundesregierung.
Die PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt, einer der Streitpunkte im Gerichtsprozess zwischen Rosneft und der Bundesregierung.  © https://www.tag24.de/justiz/gerichtsprozesse-leipzig/rosneft-klage-im-gerichtsprozess-ist-kein-ende-in-sicht-2769910

Nach Darstellung des Bundeswirtschaftsministeriums hatten die deutschen Tochterfirmen vor dem Hintergrund der Russland-Sanktionen im vorigen Sommer erhebliche Probleme.

Banken und Versicherungen hätten die Zusammenarbeit aufgekündigt oder dies angedroht. Der russische Mutterkonzern habe Liquidität abziehen wollen. Zudem hätten die deutschen Firmen kein Interesse gezeigt, Alternativen zum russischen Öl aus der Druschba-Leitung zu suchen, das bei PCK in Schwedt verarbeitet wurde. Zwei ehemalige Rosneft-Geschäftsführer hatten diese Schwierigkeiten in der Verhandlung weitgehend bestritten.

Mit der rechtlichen Konstruktion der staatlichen Treuhandverwaltung einer privatwirtschaftlichen Firma mit ausländischem Eigentümer hatte der Bund juristisches Neuland betreten.

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Die Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur läuft am 15. März aus, soll aber wohl verlängert werden.

Die Reaktionen auf das Urteil

Brandenburgs Landesregierung und die regionale Wirtschaft reagierten erleichtert auf das Urteil, richteten aber auch Appelle an den Bund.

"Wichtig ist nun ein weiterhin tragfähiges Konstrukt, das den Energiemarkt in Deutschland stabil hält", erklärte Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD). "Die Verbraucher zählen auf eine verlässliche und bezahlbare Energieversorgung."

Auch der ostdeutsche CDU-Bundestagsabgeordnete Sepp Müller sieht den Bund in der Pflicht. Die Linke forderte den Bund auf, die Rosneft-Anteile am PCK zu verstaatlichen.

Originaltext von 15.15 Uhr

Aktualisiert um 20 Uhr

Titelfoto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

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