Bundesgerichtshof hat entschieden: Urteil im Dresdner Juwelendiebstahl rechtskräftig!
Dresden/Leipzig - Fast viereinhalb Jahre sind seit dem spektakulären Kunstdiebstahl aus Sachsens berühmtem Grünen Gewölbe vergangen. Der BGH weist nun Revisionen gegen das gesprochene Urteil zurück.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil zum Juwelendiebstahl aus der Schatzkammer in Dresden verworfen.
Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig, wie der BGH am Freitag mitteilte.
Die Überprüfung habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.
Strafmaß und angebliche Verfahrensfehler Grund für Revisionen
Fünf junge Männer aus dem bekannten Berliner Remmo-Clan waren im Mai 2023 vom Landgericht Dresden zu Haftstrafen von vier Jahren und vier Monaten (Jugendstrafe) bis zu sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden, wegen Diebstahls sowie Brandstiftungen an einem Fluchtauto in der Tiefgarage eines Wohnhauses und einem Stromverteiler.
Im Vorfeld einer Verständigung hatten sie den mengenmäßigen Großteil der Beute Ende 2022 zurückgegeben, teils mechanisch oder durch Feuchtigkeit beschädigt - gegen Geständnisse und Strafrabatt. Der sechste Beschuldigte hatte ein Alibi und wurde freigesprochen.
Vier der fünf Verurteilten hatten bei dem in Leipzig ansässigen 5. Strafsenat des BGH Revisionen eingelegt. Drei richteten sich gegen die Entscheidung des Landgerichts Dresden und eine gegen das verhängte Strafmaß. Zudem waren auch Verfahrensfehler geltend gemacht worden.
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