Brutale Vergewaltigung in Leipzig: Urteil gegen 23-Jährigen gefallen
Leipzig - Im Prozess um die brutale Vergewaltigung an der Leipziger Angerbrücke ist am Freitag das Urteil gefallen - der Angeklagte Diyar G. (23) wurde wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, der Vorsitzende Richter fand deutliche Worte.
Am letzten Verhandlungstag vor dem Landgericht sagte eine medizinische Sachverständige aus, die das Opfer Heike L. (58) noch in der Tatnacht am 18. August 2023 untersucht hatte. Sie zählte eine Liste von Verletzungen auf: "Ich gehe davon aus, dass sie mehr als einmal geschlagen worden ist." Und zwar nicht mit bloßen Ohrfeigen - sondern auch mit einer Faust.
Als Zeuge war zudem ein Sicherheitsmitarbeiter geladen, der "komische Geräusche aus dem Gebüsch gehört" habe, die "wie wenn jemand einer Frau den Mund zuhält" geklungen hätten. Die Frau habe seiner Wahrnehmung nach Luft geholt und gewimmert.
Diyar G. gab über seine Dolmetscherin an, aus politischen Gründen den Iran - wo er auch eine Verlobte habe - verlassen und schließlich in Deutschland einen Asylantrag gestellt zu haben. Auf der Flucht habe er psychisch und seelisch viel durchmachen müssen.
"Ich wollte in Deutschland einen Beitrag in der Gesellschaft leisten", sagte er. Zudem entschuldigte sich der 23-Jährige: Er wisse, dass das, was er getan habe, schlimm sei. "Es tut mir sehr leid."
Vergewaltigung in Leipzig: Fünf Jahre und sechs Monate Haft für den Täter
Als der Angeklagte dann aber um Berücksichtigung des Umstands bat, dass "jeder Mensch, besonders der jung ist, solche Fehler" mache, griff der Vorsitzende Richter Rüdiger Harr ein: "Dass junge Menschen das im Allgemeinen tun, das ist - Gott sei Dank - nicht der Fall!"
Da die Aussage des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatte, wurden die Plädoyers ebenfalls so gehalten. Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Jahre und sechs Monate Haft, die Verteidigung eine mildere Strafe von vier Jahren und elf Monaten.
Schließlich wurde Diyar G. zu fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Begründung: Der Fall habe sich "im Kern so bestätigt, wie angeklagt." Der Angeklagte habe die Frau ins Dunkle gezerrt, sie mehrfach mit der Faust geschlagen, um sie gefügig zu machen und sie schließlich vergewaltigt.
Ob Heike L. gewürgt wurde, habe sich nicht klären lassen. Doch laut ihrer Aussage habe sie während der Tat noch Luft bekommen, Lebensgefahr habe nicht festgestellt werden können.
Zum Abschluss stellte Harr klar: Es möge ja Jugendsünden geben, aber Vergewaltigungen gehörten sicher nicht dazu. Diyar G. habe nun Zeit und Gelegenheit darüber nachzudenken.
Titelfoto: Ralf Seegers