Bekam Sachsens Polizei von der Regierung zu große "Ohren"?
Leipzig - Vor mehr als dreieinhalb Jahren ist das neue Polizeigesetz in Sachsen in Kraft getreten - jetzt steht es auf dem juristischen Prüfstand. 35 Landtagsabgeordnete von Linken und Grünen sind vor das sächsische Verfassungsgericht gezogen, weil ihnen die Überwachungsmöglichkeiten der Polizei zu weit gehen.
Seit dem gestrigen Donnerstag muss sich der Verfassungsgerichtshof in Leipzig in einem Normenkontrollverfahren unter anderem mit der Zulässigkeit von polizeilichen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen und der Nutzung von personenbezogenen Daten befassen.
Das neue Gesetz sieht mehr Rechte für die Polizei vor - etwa beim Abhören von Telefonen, bei der automatisierten Erfassung von Autokennzeichen sowie bei der Videoüberwachung im grenznahen Raum.
Dabei kann auch ein Datenabgleich via Gesichtserkennung vorgenommen werden.
Den Klägern geht das zu weit. Sie sehen vor allem den Datenschutz, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Freiheit der Person verletzt.
Entscheidung soll erst in einigen Wochen fallen
Mit dem Verfahren wollen sie die betreffenden Regelungen kippen lassen. Das Gesetz verfehle seine Ziele, sei lückenhaft und weise in weiten Teilen verfassungsrechtliche Mängel auf, sagte der Prozessbevollmächtigte der Grünen und Linken zum Prozessauftakt.
Der Vertreter der Staatsregierung betonte dagegen, dass für die Gewährleistung der Inneren Sicherheit ein funktionierendes und umsetzbares Polizeirecht notwendig sei.
Der Streit bewege sich auf abstraktem Niveau und es werde jedes theoretisch denkbare Problem diskutiert. Es werde billigend in Kauf genommen, dass für die Polizei eine Gefahrenabwehr nicht mehr möglich werde.
Die mündliche Verhandlung wird am heutigen Freitag fortgesetzt. Mit einer Entscheidung wird erst in einigen Wochen gerechnet.
Titelfoto: Bildmontage: Sebastian Willnow/dpa, LausitzNews/Erik-Holm Langhof