Stiefsohn verbrannt! Kein Mord, doch zwölf Jahre Haft für Rentner
Leipzig - Für die Staatsanwaltschaft war es Mord: Im Kreis Torgau sollte ein Rentner das Haus seiner Lebensgefährtin angezündet haben, um seinen ungeliebten Stiefsohn zu töten - weil dieser der gemeinsamen Zukunft im Wege stand. Vor Gericht hatte die Mord-Version jedoch keinen Bestand. Dennoch muss Detlev B. für zwölf Jahre ins Gefängnis.
Bis zuletzt hatte Barbara Z. (72) an die Unschuld ihres Lebensgefährten geglaubt - und daran, dass ihr Sohn Thomas (47) jenes Feuer, das im Juni 2020 ihr Haus zerstörte, in Selbstmordabsicht selbst gelegt hatte. Doch die Beweise und Indizienketten waren für das Schwurgericht zu massiv.
Nach mehrmonatiger Verhandlung urteilte die Kammer am Freitag, dass zur Tatzeit nur Detlev G. in der Lage gewesen war, an zwei Stellen unbemerkt Feuer zu legen.
Das vom Gericht festgestellte Motiv mutet skurril an, ist aber eine wahre Tragödie: "Sie haben das Beste für Frau Z. gewollt und damit eine Katastrophe verursacht", sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf zum Angeklagten.
Und das steckt dahinter: Detlev G. sah täglich, dass seine chronisch kranke Lebensgefährtin mit Haus und Hof überfordert war. Doch wegen ihres versehrten Sohnes, der im Dachgeschoss verwahrloste, wollte sie nicht weg.
Detlev G. habe mit dem Feuer Tatsachen schaffen und mit seiner späten Liebe ein neues Leben beginnen wollen, so die Annahme der Kammer.
Dass er Thomas Z. dabei bewusst töten wollte (Mord), wie es die Staatsanwaltschaft bis zuletzt sah, oder dessen Tod billigend in Kauf nahm (Totschlag), davon ging das Gericht allerdings nicht aus.
Das Urteil lautet auf Brandstiftung mit Todesfolge.
Titelfoto: Bildmontage: FFW Beilrode, privat, Alexander Bischoff, Ralf Seegers