47-jährige Mutter totgefahren: Das ist die Strafe für den betrunkenen Opel-Fahrer
Eilenburg/Bad Düben - Fast auf den Tag genau ein Jahr nach einem tragischen Unfall im nordsächsischen Bad Düben, bei dem eine 47 Jahre alte Fußgängerin von einem Auto erfasst und getötet wurde, ist der Verursacher vom Amtsgericht Eilenburg zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldauflage verurteilt worden. Zudem wurde eine Sperre zur Wiederaufnahme der Fahrerlaubnis verhängt.
Rückblick: Der damals 32-jährige Alexander K. war mit seinem alten Opel Astra am Abend des 7. Januar 2019 auf der Schmiedeberger Straße in der Kurstadt unterwegs.
Zeitgleich verließ Ina M. (†47) ihre Wohnung, um noch ein paar Wege zu erledigen.
Nur wenige Meter vor dem Mehrfamilienhaus passierte gegen 17.45 Uhr das schreckliche Unglück: Die Mutter überquerte die zweispurige Hauptstraße, wurde dabei von Alexander K. übersehen.
Mit dem linken Frontbereich des grauen Wagens erfasste er die 47-Jährige, die sich mittig auf der Fahrbahn befand. Sie wurde dadurch auf die Straße geschleudert und blieb bewusstlos liegen.
Ein Notarzt und Sanitäter kämpften am Unfallort um Ina M.s Leben - vergeblich. Noch im Rettungswagen verstarb die Verkäuferin, deren Sohn sich zu diesem Zeitpunkt in einer Ausbildung befand (TAG24 berichtete).
Den Polizisten wehte bei der Befragung des verletzten Alexander K. eine Alkoholfahne entgegen. Sie wurden bestätigt: Der durchgeführte Alkoholtest ergab einen Wert von 1,22 Promille.
Das Urteil
Am Montag wurde das Urteil gegen den 33-Jährigen am Amtsgericht Eilenburg am einzigen Verhandlungstag verkündet.
Wegen der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung wurde Alexander K. zu einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Weiterhin wurde ihm die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Organisation aufgelegt.
Zusätzlich wurde eine Sperre zur Wiederaufnahme der Fahrerlaubnis in Höhe von einem Jahr festgesetzt. Zuvor muss er sich jedoch - wie in Trunkenheitsfällen im Straßenverkehr üblich - einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), dem umgangssprachlich gebräuchlichen "Idiotentest" unterziehen.
Das Urteil ist rechtskräftig.