Aussage gegen Aussage: Freispruch in Vergewaltigungs-Fall um Leipziger Internet-Bekanntschaft

Leipzig - Ein Mann und eine Frau lernten sich online kennen, verbrachten einen Tag und eine Nacht zusammen - er wurde anschließend wegen Vergewaltigung angeklagt. Am Ende stand Aussage gegen Aussage: Das Amtsgericht Leipzig hat Tobias K. (25) am Mittwoch von dem Vorwurf freigesprochen.

Tobias K. (25) musste sich am Mittwoch wegen Vergewaltigung vor dem Amtsgericht Leipzig verantworten.
Tobias K. (25) musste sich am Mittwoch wegen Vergewaltigung vor dem Amtsgericht Leipzig verantworten.  © Christian Grube

Die Anklage warf dem 25-Jährigen vor, seine Internet-Bekanntschaft (27) im Sommer 2020 in ihrer Wohnung vergewaltigt zu haben. Zuvor soll Tobias K. die 27-Jährige mehrfach gegen ihren Willen angefasst, mindestens fünfmal von ihr abgelassen, sich entschuldigt und dann wieder damit begonnen haben. Nach dem Geschlechtsverkehr soll er auf die Knie gefallen sein - er wisse nicht, warum er das getan habe.

Der Angeklagte entschied sich im Prozess für eine Aussage - er wollte "die Geschichte, wie sie sich in seinen Augen abgespielt hat" erzählen: Nachdem die beiden durch Twitch längere Zeit Kontakt hatten, besuchte er sie in Leipzig. Sie seien Eis essen gewesen, hätten Händchen gehalten und schließlich auf ihrem Sofa "Susi und Strolch" geguckt. Dort hätten sie auch gekuschelt und gemeinsam übernachtet.

Zwar habe sie einen Kuss auf den Mund erst abgelehnt, ihn später aber selbst geküsst. Sie hätten Sex gehabt, der allerdings abgebrochen worden sei. Den Rest der Nacht hätten sie nebeneinander auf der Couch geschlafen und am nächsten Morgen zusammen gefrühstückt. Sie habe ihn noch zum Bahnhof gebracht - danach sei Funkstille gewesen.

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Schließlich habe er eine ihrer Freundinnen bei Instagram angeschrieben, um sich nach der 27-Jährigen zu erkundigen. Die Antwort: "Wie soll es ihr schon gehen, nachdem du sie vergewaltigt hast?" Tobias K. erklärte vor Gericht: "Das hat mich komplett aus der Bahn geworfen."

Staatsanwaltschaft: "Klassische Aussage-gegen-Aussage-Situation"

Das Gericht sprach den Angeklagten von dem Vorwurf frei.
Das Gericht sprach den Angeklagten von dem Vorwurf frei.  © Christian Grube

Die Aussage der 27-jährigen Nebenklägerin vermittelte ein anderes Bild: Eigentlich sei es ein schöner Tag gewesen, erinnerte sie sich. "Wir haben viel gelacht." Die beiden seien sich näher gekommen und hätten gekuschelt.

Doch dann habe er ihr zwischen die Beine gegriffen. Sie habe im Verlauf "leise, aber oft" gesagt, dass sie das nicht möchte: "Ich habe auch geweint." Als ihm das aufgefallen sei, habe er aufgehört und sich entschuldigt, dann aber weitergemacht. Laut der 27-Jährigen habe er diese "Prozedur mehrmals wiederholt".

"Ich habe mich nicht gewehrt, außer 'nein' gesagt, weil ich weiß, was passiert, wenn man sich wehrt, ich wurde ja schon vergewaltigt", berichtete die 27-Jährige unter Tränen. Am nächsten Morgen habe sie ihm eine "heile Welt vorgespielt" und ihn zum Zug gefahren, "damit sie sehe, wie er Leipzig verlässt."

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Die Staatsanwaltschaft bezeichnete den Fall als "klassische Aussage-gegen-Aussage-Situation". Dem folgte auch das Gericht. Zudem seien einige Aussage-Details der 27-Jährigen bei der Polizei und vor Gericht widersprüchlich. Das Urteil: Freispruch.

Titelfoto: Christian Grube

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