177.000 Euro Corona-Hilfen abgezockt und dann verjubelt: Maklerin muss wegen Betrugs hinter Gitter
Leipzig - Eine Leipziger Immobilienmaklerin ist wegen Coronahilfe-Betrügereien zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sie hatte ihre Firmen als notleidend deklariert und insgesamt 400.000 Euro an Staatshilfen beantragt. Es ist das bislang härteste Urteil gegen Corona-Betrüger in Sachsen.
Die Wirtschaftsstrafkammer des Leipziger Landgerichts sprach Claudia S. (42) des Subventionsbetruges in vier Fällen schuldig. Die ursprünglich aus Dresden stammende Geschäftsfrau, die von Leipzig aus drei Immobilienportale betreibt und sich auf die Vermittlung hochwertiger denkmalgeschützter Gebäude spezialisiert hatte, muss zudem 177.000 Euro an den Staat zurückzahlen.
Claudia S. hatte für sich und ihre Firmen zwischen März und Juni 2020 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) insgesamt 400.000 Euro an Corona-Hilfen beantragt. In den Anträgen machte sie pandemiebedingte Liquiditätsengpässe in dieser Höhe geltend. Die Staatsbank zahlte in mehreren Tranchen 177.000 Euro aus, bevor der Betrug aufflog.
Nach Feststellung des Gerichts hatte die wegen Betruges und Urkundenfälschung bereits vorbestrafte Geschäftsfrau die Corona-Liquiditätsengpässe ihrer Firmen schlicht erfunden. Mit den Staatshilfen soll sie stattdessen ihren aufwendigen Lebensstil finanziert haben.
Die sächsischen Staatsanwaltschaften haben seit 2020 gegen insgesamt 1338 Beschuldigte Ermittlungsverfahren geführt, bei denen der Verdacht einer Wirtschafts- oder Vermögensstraftat in Zusammenhang mit Corona vorliegt, teilte die Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Der Strafausspruch gegen Claudia S. ist bislang die härteste Sanktion gegen Corona-Betrüger in Sachsen.
Da die Maklerin gegen das Urteil Revision einlegte, bleibt sie vorerst auf freiem Fuß.
Titelfoto: Ralf Seegers