Wegen umstrittenem "Remigrations"-Treffen von Stadt Köln entlassen: Jetzt spricht Simone Baum

Köln - Ihr Fall sorgte deutschlandweit für Aufsehen: Weil Simone Baum (64) am Treffen radikaler Rechter in Potsdam teilgenommen hat, wurde sie von der Stadt Köln fristlos gekündigt. Nun liegt der Fall vor dem Arbeitsgericht.

Simone Baum (64) kam am Mittwoch mit einem Personenschützer (l.) und Verteidiger Rainer Thesen zum Arbeitsgericht nach Köln.
Simone Baum (64) kam am Mittwoch mit einem Personenschützer (l.) und Verteidiger Rainer Thesen zum Arbeitsgericht nach Köln.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Am Mittwoch (29. Mai) hat die ehemalige Mitarbeiterin im Kölner Umweltamt die Vorwürfe zurückgewiesen.

"Bis zum 17. Januar war meine Welt eigentlich in Ordnung gewesen", sagte sie unter Bezugnahme auf das Bekanntwerden des Treffens und ihre Teilnahme daran. Was in der Presse darüber berichtet worden sei, sei "so nicht gelaufen", beteuerte sie.

Ihr Anwalt hatte zuvor ausgeführt, dass Baum von dem Zahnarzt Gernot Mörig zu dem Treffen eingeladen worden sei und das Programm nicht gekannt habe. Es habe bei dem Treffen keine "rassistischen Vertreibungsfantasien" gegeben, das Ganze sei vielmehr durch ein "Riesen-Medien-Bohei" aufgebauscht worden.

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Baum hatte nach Bekanntwerden des Treffens als Angestellte der Stadt Köln die fristlose Kündigung bekommen. Dagegen klagt sie.

Arbeitsgericht empfiehlt Streitparteien einen Vergleich

Vor Gericht wird verhandelt, ob die Kündigung gegen Simone Baum (64) durch die Stadt Köln rechtmäßig war.
Vor Gericht wird verhandelt, ob die Kündigung gegen Simone Baum (64) durch die Stadt Köln rechtmäßig war.  © Rolf Vennenbernd/dpa

"Ich habe immer sehr gerne bei der Stadt Köln gearbeitet", sagte sie am Mittwoch in der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. "Es ist sehr schade. Ich würde gerne weiterarbeiten."

In dem Klageverfahren fiel am Mittwoch noch keine Entscheidung. Es wurde aber deutlich, dass die 64 Jahre alte Baum am 1. Oktober 2026 in die Regelaltersrente gehen würde, also keine allzu lange Periode mehr zu überbrücken hat.

Die Vorsitzende Richterin erklärte, dass das Gericht dazu tendiere, "keine gesteigerte Treuepflicht" Baums zu sehen. Das bedeutet, dass sie bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit nicht in besonderem Maße - so wie etwa eine Beamtin - der Verfassung verpflichtet ist.

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Im Anschluss an die mündliche Verhandlung verkündete die Kammer, dass sie beiden Parteien einen Vergleichsvorschlag machen wird. Für den Fall, dass kein Vergleich zustande kommt, soll am 3. Juli eine Entscheidung verkündet werden.

Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

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