Urteile in Mordfall an Teenager (†15) in Köln gefallen: Lange Haftstrafen für Täter!
Köln - Vier junge Männer zerren einen 15-jährigen Teenager im Frühjahr 2024 in den Mülheimer Hafen. Einer sticht dort auf das Opfer ein, der Jugendliche stirbt. Nun hat das Landgericht Köln teils drastische Urteile gefällt.
Wie die Deutsche Presse Agentur berichtete, muss ein 27-Jähriger, der vom Gericht als treibende Kraft bei dem Verbrechen eingestuft wurde, lebenslänglich ins Gefängnis. Der tatsächliche Messerstecher, ein 19-Jähriger, muss für neun Jahre in Haft. Er hatte zuvor ein Geständnis abgelegt.
Außerdem verhängte das Gericht gegen einen weiteren 19-jährigen Mitangeklagten zwei Jahre Haft wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und sechs Monate Betreuungshilfe gegen einen 20-Jährigen wegen versuchter Strafvereitelung. Er hatte seine Kollegen versucht zu decken.
Mit der lebenslänglichen Strafe für den Haupttäter folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die hatte den gemeinschaftlichen Mord an dem Teenager als "kaltblütige Tat" bewertet.
Das 15-jährige Opfer war am 10. März 2024 von der vierköpfigen Männergruppe zunächst unter Gewalteinwirkung bis in den Mülheimer Hafen geschleppt worden. Dort ermordeten sie den Jugendlichen mit einem Messer und verbrannten seine Kleidung.
Das Motiv für das Verbrechen soll eine Rache-Aktion im Drogenmilieu gewesen sein. Der Teenager war als Läufer für eine Bande tätig und war offenbar kurz vor seinem Tod zur Konkurrenz gewechselt. Außerdem schuldete er seinen ehemaligen Mitstreitern angeblich noch Geld aus früheren Geschäften.
Tumulte im Gerichtssaal: Prozess um getöteten Jugendlichen musste mehrfach unterbrochen werden
Der Fall hatte auch wegen zahlreicher Eklats im Gerichtssaal deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Die Familie des getöteten Jungen hatte unter anderem einen Tumult verursacht, als die Mutter des Opfers einen der Angeklagten anspuckte.
Weiter kam es zu Todesdrohungen der Opfer-Familie gegen einen Angeklagten. Die Verhandlung wurde daraufhin unterbrochen und später unter erhöhtem Polizeischutz fortgesetzt.
Außerdem bekam der zuständige Oberstaatsanwalt bei einem Wortgefecht mit einem Verteidiger offenbar Herzprobleme und musste kurzfristig ausgetauscht werden.
Titelfoto: Sascha Thelen/dpa